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Lohnsteuerkarte

Seit 2011 gibt es keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr. Das Finanzamt Tübingen ist zuständig für die Ausstellung von Lohnsteuer-Ersatzbescheinigungen und deren Änderung, wie beispielsweise die Eintragung von Kindern, bei Namensänderung durch Heirat und der Wechsel der Lohnsteuerklasse. Weitere Fragen beantwortet Ihnen das Finanzamt Tübingen.

Zuständig: