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Projektförderung Freie Darstellende Künste

Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt für die Förderung der Freien Darstellenden Künste ein neues Verfahren mit zwei Förderlinien:

  • Einzelproduktionsförderung
  • Aufführungsförderung

Gefördert werden Produktionen und Aufführungen, zum Beispiel in den Genres Sprechtheater, Musiktheater, Tanztheater und Zeitgenössischer Tanz, Kinder- und Jugendtheater, Objekt- und Figurentheater, Zeitgenössischer Zirkus und Performance sowie genreübergreifende Formen.

Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Merkblatt.

Die Projektmittel für die Einzelproduktions- und Aufführungsförderung werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien sind hinsichtlich der Neuregelung der Förderung für Freie Darstellende Künste noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gilt daher das in diesem Merkblatt beschriebene Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren bleiben unverändert.

Ablauf:

Bitte füllen Sie den Antrag auf Einzelproduktions- oder Aufführungsförderung digital aus. Mit dem Antrag auf Einzelproduktionsförderung ist ein Kosten- und Finanzierungsplan abzugeben. Die Excel-Vorlage hierzu finden Sie auf dieser Seite. Bitte füllen Sie die linke Spalte (Antrag) aus und reichen den Antrag und die geforderten Unterlagen ein. 

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Rebecca Tiggemann
Telefon 07071 204-1738
E-Mail rebecca.tiggemann@tuebingen.de