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Projektzuschuss Städtepartnerschaften

Mit der Förderung der Städtepartnerschaften sollen Begegnungen und Austausche zwischen den Menschen in Tübingen und in den Partnerstädten angeregt und unterstützt werden.

Projekte und Austausche mit den Partnerstädten sind ein niedrigschwelliges Angebot für interkulturelle Begegnungen, die über touristische Auslandsreisen hinaus einen Einblick in ein anderes Land, eine andere Kultur und eine andere Sprache geben.

Durch diese gelebte Völkerverständigung entstehen oft lebenslange Erinnerungen, Inspirationen oder auch fachliche Expertise und ganz generell Verbindungen, welche die Städtepartnerschaften in der Tübinger Stadtgesellschaft verankern.

Sie planen ein Austauschprojekt mit einer oder mehreren Tübinger Partnerstädten? Dann können Sie hierfür bei der Fachabteilung Kunst, Kultur und internationale Beziehungen einen Antrag auf Pauschal- oder Projektförderung stellen.

Übrigens: Bei Reisen in die Partnerstädte sollten umweltfreundliche Verkehrsmittel bevorzugt benutzt werden. Sollten Flugreisen unvermeidlich sein, können auch Kosten für die CO2-Kompensation gefördert werden.

Der Antrag wird über das jeweilige Online-Formular eingereicht. Sollten Sie eine analoge Version wünschen, können Sie sich per E-Mail an uns wenden: partnerschaften@tuebingen.de

Ablauf:

Pauschalförderung: Die Universitätsstadt Tübingen fördert Austauschbegegnungen von Gruppen (bspw. Schüleraustausche, Austausche zwischen Vereinen) mit einer Reisekostenpauschale in die Partnerstadt und einem Zuschuss zur Programmgestaltung in Tübingen. Da es sich um Pauschalen handelt, ist die Antragsstellung sehr einfach.

Berechnungsgrundlage:

 

Erwachsene pro Person

Jugendliche pro Person

Aigle (CH)

  25 €

  35 €

Aix-en-Provence (FR)

  40 €

  50 €

Ann Arbor (US)

150 €

200 €

County Durham (GB)

  65 €

  85 €

Iklad (HU)

  40 €

  50 €

Kilchberg (CH)

  25 €

  25 €

Kingersheim (FR)

  25 €

  25 €

Krementschuk (UA)

  80 €

100 €

Monthey (CH)

  25 €

  35 €

Moshi (TZ)

150 €

200 €

Perugia (IT)

  40 €

  50 €

Petrosawodsk (RU)

  80 €

100 €

Villa El Salvador (PE)

150 €

200 €

In begründeten Einzelfällen (z.B. Menschen mit Behinderung oder KreisBonusCard) kann die Stadt Tübingen höhere Pauschalen gewähren.

Die Beantragung der Pauschalförderung erfolgt online.

Projektförderung: Sollten Sie ein gemeinsames Projekt im Rahmen einer Städtepartnerschaft planen, beispielsweise einen Austausch zwischen Künstler_innen, einen Fachaustausch oder eine sonstige Einzelmaßnahme, dann können bis zu 70% der Kosten gefördert werden. Hier ist eine umfangreichere Projektbeschreibung und ein Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich.

Die Beantragung der Projektförderung erfolgt online.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Ein Antrag muss spätestens drei Monate vor Projektbeginn eingereicht werden.

Sonstiges:

Ausführliche Informationen zum Verfahren entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien und im Falle einer Förderzusage dem Zuwendungsbescheid.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Stephan Klingebiel
Telefon 07071 204-1386
E-Mail stephan.klingebiel@tuebingen.de
Zuständigkeit: Ann Arbor, Durham, Krementschuk, Moshi, Petrosawodsk und Villa El Salvador
Friederike Hoyler
Telefon 07071 204-1385
E-Mail friederike.hoyler@tuebingen.de
Zuständigkeit: Aigle, Aix-en-Provence, Iklad, Kilchberg, Kingersheim, Monthey und Perugia