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Regelförderung für Filmfestivals

Tübinger Filmfestivals können eine regelmäßige Förderung beantragen. Diese Förderung wird jeweils für einen dreijährigen Förderzeitraum ausgeschrieben. Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2027 endete am 15. Mai 2024. 

Im Falle einer Förderzusage werden die Zuwendungsbescheide in der ersten Jahreshälfte 2025 versandt.

Die Formulare für den Förderzeitraum 2028 bis 2030 werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail kultur@tuebingen.de