Regelförderung für Musikvereine
Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist normalerweise jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres. Für das Jahr 2027 ist die Abgabefrist ausnahmsweise der 30. April 2026.
- für das Förderjahr 2027: Abgabe bis spätestens 30. April 2026
- für das Förderjahr 2028: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2027
- etc.
Ablauf:
Die Antragsfrist für das Förderjahr 2027 endet am 30. April 2026.
Die Beantragung erfolgt online.
