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Regelzuschuss Kultur

Die institutionelle Förderung dient der Finanzierung der Infrastruktur, des Personals und der kulturellen und künstlerischen Arbeit von Vereinen, Einrichtungen und Initiativen. Die Regelförderung erhalten also Vereine und Initiativen zum Unterhalt ihrer Institutionen, wenn damit Aufgaben erfüllt werden, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind.

Festivals und regelmäßig stattfindende Projekte über mehrere Tage oder Ähnliches können ebenso eine Regelförderung beantragen. Sofern nicht besondere Förderverfahren bestehen (zum Beispiel Filmfestivals, Chöre, Orchester, Musikvereine, Konzertreihen und Musikfestivals), wird die Fördersumme des laufenden Jahres von der Verwaltung in den Haushalt des folgenden Jahres eingestellt.

Voraussetzung ist, dass keine grundsätzlichen Veränderungen in der Struktur des Vereins oder der Institution erfolgt sind und eine bestimmte Rücklagenhöhe nicht überschritten wird

Wer neu in die institutionelle Förderung aufgenommen werden will, muss dazu einen Antrag stellen. Die antragsstellenden Vereine/Institutionen/Initiativen müssen ihren Sitz in Tübingen haben und dort seit mindestens drei Jahren einen kontinuierlichen Beitrag zum kulturellen Leben leisten.

Über die Vergabe der institutionellen Fördermittel entscheidet der Gemeinderat in seinem jährlichen Haushaltsbeschluss. Die Frist für den Haushalt 2025 endete am 1. Juli 2024.

Das neue Formular wird rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.

Ablauf:

Beachten Sie die Förderrichtlinien, die Sie unter „Formulare und Merkblätter“ finden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: