Direkt zum Inhalt

Regelzuschuss Kultur (mit Förderrichtlinie)

Regelförderung erhalten Vereine, Einrichtungen und Initiativen zum Unterhalt ihrer Institutionen, wenn damit Aufgaben erfüllt werden, die für die Öffentlichkeit von besonderer Bedeutung sind. Die Regelförderung dient in erster Linie zum Unterhalt der Räumlichkeiten und zur Unterstützung von Personal- und Sachkosten, wenn diese erforderlich sind und die Notwendigkeit von der Universitätsstadt Tübingen anerkannt wird. Eine Übersicht über die aktuellen Regelzuschussempfänger finden Sie unter „Formulare und Merkblätter“.

Für die Regelförderung von Chören und Orchestern und die Regelförderung von Musikvereinen gibt es gesonderte Regelungen. Für alle weiteren Vereine, Einrichtungen und Initiativen gelten die folgenden Bestimmungen:

Mit der Gewährung von Regelzuschüssen ist eine Bilanzierung regelmäßig nach fünf Jahren gemeinsam mit dem Zuschussnehmer verbunden. Bei der erstmaligen Gewährung eines Regelzuschusses wird die Bilanzierung nach drei Jahren durchgeführt. Über die Fortsetzung der Gewährung von Regelzuschüssen nach der Bilanzierung entscheidet der Gemeinderat.

Ablauf:

Der Antrag kann direkt am Computer ausgefüllt, dann ausgedruckt und unterschrieben werden. Bitte legen Sie den letzten aktuellen Jahresabschluss, Kassenbericht oder Bilanz und bei erstmaligem Antrag die Satzung des Vereins (oder entsprechende Dokumente wie einen Gesellschaftsvertrag) bei. Anschließend schicken Sie die Unterlagen an die Stadtverwaltung. Frist für die Antragsstellung ist der 1. Juli des Vorjahres.

Beachten Sie die Förderrichtlinien, die Sie unter „Formulare und Merkblätter“ finden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail nadine.wagner@tuebingen.de