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Aufenthalt zum Sprachkurs

Die Einreise zur Teilnahme an einem Intensivsprachkurs ist für längstens ein Jahr möglich. Ein Intensivsprachkurs muss in der Regel täglichen Unterricht (rund 4 Stunden) umfassen und auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse gerichtet sein. Abend- und Wochenendkurse erfüllen diese Voraussetzung nicht. Grundkenntnisse der deutschen Sprache sollten schon vorhanden sein.

Sie müssen mit einem Visum einreisen. Ausnahmen gelten für Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea (Südkorea), Neuseelands und der Vereinigten Staaten von Amerika.

Voraussetzung:

  • Anmeldung mit Hauptwohnung
  • Visum (falls erforderlich)
  • Reisepass
  • Krankenversicherung (eine private Krankenversicherung muss dem Leistungsumfang einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen)
  • Sicherung des Lebensunterhalts (Bankguthaben, Verpflichtungserklärung Dritter)
  • Nachweis über einen Intensivsprachkurs
  • Motivationsschreiben (Darlegung der Gründe für den Sprachkurs)
  • bis zum 30.04.2025: Ein aktuelles (nicht älter als 6 Monate) und biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35 mal 45 Millimeter

Ab dem 01.05.2025:

Aufgrund der Getzesänderung ist die Lichtbilderfassung ab dem 01. Mai 2025 nur noch in digitaler Form möglich, Lichtbilder im Papierform werden ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr angenommen. Digitale Lichtbilder werden von zugelassenen Fotografen direkt an die Behörde übermittelt. 

Unter folgendem Link finden Sie zugelassene Fotodienstleister in der Umgebung:

 Fotograf in der Nähe – Fotografen deutschlandweit finden | alfo-passbild.com

Daneben bieten auch dm-Drogeriemärkte diesen Service an.

Unterlagen:

Nachweis der oben genannten Voraussetzungen.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Erteilung der Aufenthaltserlaubnis: 100 Euro
  • Verlängerung bis zu drei Monaten: 96 Euro
  • Verlängerung von mehr als drei Monaten: 93 Euro

Sonstiges:

Sprachkurse können auch im Rahmen eine touristischen Aufenthalts ohne besondere Genehmigung besucht werden.

Zuständig:

Vor der Einreise: zuständige deutsche Auslandsvertretung

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Jaber
Telefon 07071 204-2383
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Alanbay
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Maliqi
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de