Verwendungsnachweis Projektzuschuss Kultur
Um den zugesagten Projektzuschuss Kultur abrufen zu können, müssen Sie nach Ende Ihres Projekts einen Verwendungsnachweis einreichen. Bitte füllen Sie den Verwendungsnachweis online aus.
Im Verlauf des Online-Formulars müssen der Kosten- und Finanzierungsplan sowie alle Ausgaben- und Einnahmenbelege hochgeladen werden (jeweils eine Datei).
Für den zahlenmäßigen Nachweis verwenden Sie bitte ausschließlich die Vorlage „Kosten- und Finanzierungsplan“, die Sie bereits für Ihren Antrag verwendet haben. Bitte füllen Sie die Spalte „Verwendungsnachweis“ aus und fügen hier alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ein.
Sofern Ihr Projektzuschuss 1.000 Euro und mehr beträgt, müssen Ausgaben- und Einnahmenbelege eingereicht werden. Darüber hinaus kann der Fachbereich Kunst und Kultur auch bei Projektzuschüssen unter 1.000 Euro die Vorlage von Belegen verlangen. Alle Einzelbelege müssen gemäß Kosten- und Finanzierungsplan nummeriert sein (Bsp. 1.1, 1.2, 1.3 usw.), damit diese den einzelnen Positionen eindeutig zugeordnet werden können. Zusätzlich können im Verlauf des Online-Formulars Pressespiegel, Programmhefte, Kataloge, Fotos oder kurze Filme hochgeladen werden.
Mit einem Klick auf den Button „Später beenden?“ können Sie sich einen Fortsetzungslink generieren (bitte kopieren und speichern nicht vergessen) und das Online-Formular jederzeit weiterbearbeiten.
Die Nachweise sind spätestens drei Monate nach Ablauf des Projekts vorzulegen. Sofern die Verwendung des Zuschusses nicht in der geforderten Form nachgewiesen ist, wird der Zuschuss nicht ausbezahlt.
Formulare und Merkblätter:
- Verwendungsnachweis Projektzuschuss Kultur – Muster
- Projektzuschuss Kultur, Kosten- und Finanzierungsplan