Verwendungsnachweis Regelförderung
Der erforderliche Verwendungsnachweis muss bei der Regelförderung bis zum 31. Mai des Folgejahres vorliegen. Wenn der Verwendungsnachweis für das Vorjahr nicht vorliegt, kann der Zuschuss für das laufende bzw. aktuelle Jahr nicht ausbezahlt werden. Die Verwaltung behält sich vor, die Verwendung der gewährten Zuschüsse zu überprüfen.
Das Online-Formular kann ganz bequem daheim und ohne Stress ausgefüllt werden. Mit einem Klick auf den Button „Später beenden?“ können Sie sich einen Fortsetzungslink generieren (bitte kopieren und speichern nicht vergessen) und den Bogen jederzeit weiterbearbeiten.
Bitte beachten Sie, dass sowohl der Sachbericht als auch der finanzielle Nachweis (in Form des Kassenberichts oder ähnlichem) im Verlauf des Online-Formulars hochgeladen werden muss. Ein Muster des Formuars können Sie über den obigen Link ansehen und herunterladen.