Videoaufnahmen während der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
Während der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse werden Videoaufnahmen für die digitale Teilnahme an den Sitzungen sowie den Livestream angefertigt.
Die Aufnahmen im Zuschauerbereich ab einer Höhe von etwa einem Meter sowie der direkte Zugang zum Zuschauerbereich werden maskiert, so dass keine Personen zu erkennen sind.
Außerhalb dieses Bereichs werden die Aufnahmen bei Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse über das Videokonferenzsystem und zusätzlich im Livestream (weltweit abrufbar) geteilt.
Weitergehende Informationen
Gemäß § 37a Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit § 2a der Hauptsatzung der Universitätsstadt Tübingen wird neben der persönlichen Anwesenheit im Sitzungssaal eine digitale Teilnahme an den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse ermöglicht. Hierzu sind drei Kameras im Sitzungssaal installiert. Diese erzeugen Videoaufnahmen, die den digital Teilnehmenden über MS-Teams in der städtischen Microsoft 365-Umgebung zur Verfügung gestellt werden.
Zusätzlich werden gemäß §35 Abs. 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg in Verbindung mit § 2b der Hauptsatzung der Universitätsstadt Tübingen die Sitzungen des Gemeinderats live ins Internet übertragen (Live-Streaming). Eine dauerhafte Aufzeichnung und eine Bereitstellung (Video-on-Demand) auf der Internetseite der Stadt zum dauerhaften Abruf finden nicht statt. Der jeweilige Stream wird unmittelbar nach dem Ende der Veranstaltung, spätestens am folgenden Tag gelöscht. Für die Bereitstellung des Videostreams verwendet die Stadtverwaltung die Dienste der technischen Plattform von YouTube, YouTube LLC, 901Cherry Ave., San Bruno, CA 94066, USA (im Folgenden „Anbieter“). Der Anbieter gehört zum Konzernverbund der Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.