Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl kommen
Pressemitteilung vom 21.01.2026
In den kommenden Tagen erhalten alle wahlberechtigten Tübingerinnen und Tübinger ihre Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 8. März 2026. Auf der Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite befindet sich der Antrag auf Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigung für die Landtagswahl
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Tübingen rund 65.000 Personen.
Das ist neu bei der Landtagswahl
Bislang hatte jede und jeder Wahlberechtigte bei einer Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Mit der Zweitstimme die Partei – wie bei der Bundestagswahl. Damit ist auch bei der Landtagswahl Stimmensplitting möglich.
Einen Unterschied zur Bundestagswahl gibt es allerdings: In Baden-Württemberg ziehen nämlich alle, die einen Wahlkreis gewonnen haben, automatisch in den Landtag ein. Das war bei der Bundestagswahl im Februar 2025 aufgrund einer Reform des Wahlrechts nicht der Fall. Außerdem dürfen bei der Landtagswahl am 8. März 2026 zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen. Bislang lag das Wahlalter bei 18 Jahren.
Beantragung von Briefwahlunterlagen
Mit der Wahlbenachrichtigung kann man die Briefwahlunterlagen für die Landtagswahl beantragen. Das geht schriftlich, online unter www.tuebingen.de/landtagswahl oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Briefwahl kann man auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, die vollständige Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.
Wer Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, muss sich mit dem Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Die Abholung der Briefwahlunterlagen für andere Personen ist nur mit der entsprechenden Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Eine vorherige Beantragung online oder per E-Mail ist nicht erforderlich.
Sollten Personen kurzfristig Briefwahlunterlagen benötigen, empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen.
Wahltheke im Rathaus am Markt
Ab Dienstag, 27. Januar, gibt es im Foyer des Rathauses am Markt eine Wahltheke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Freitag: 9 bis 17.30 Uhr
- Samstag, 21. Februar, und Samstag, 28. Februar: 10 bis 13 Uhr.
Am Freitag, 6. März 2026, hat die Wahltheke bis 15 Uhr geöffnet.
Wahlbenachrichtigung nicht erhalten?
Wahlberechtigte, die bis einschließlich 7. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können sich an das Wahlamt unter Telefon 07071 204-1600 oder per E-Mail an wahlen@tuebingen.de wenden.