Landtagswahl: Ausgabe und Versand der Briefwahlunterlagen beginnt
Pressemitteilung vom 27.01.2026
Der Stadtverwaltung liegen die gedruckten Stimmzettel für die Landtagswahl am 8. März vor. Damit beginnen die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen.
Personen, die den Versand der Briefwahlunterlagen bis zum 3. Februar beantragen, erhalten einen Wahlschein und einen roten Rückumschlag, die mit einem identischen numerischen Matrixcode gekennzeichnet sind. Dieser Code ist notwendig, um eine maschinelle Kuvertierung der Briefwahlunterlagen zu ermöglichen. Personenbezogene Daten sind im Matrixcode nicht hinterlegt.
Der Stimmzettel für die Landtagswahl hat rechts oben eine abgeschnittene Ecke. Sie ermöglicht es blinden und sehbehinderten Wählerinnen und Wählern, den Stimmzettel korrekt in eine Schablone einzulegen und ohne fremde Hilfe zu wählen.
Briefwahl beantragen
Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/landtagswahl oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen – damit lässt sich ein Antrag aufrufen, bei dem man nur noch das Geburtsdatum ergänzen muss. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses.
Wer die Briefwahlunterlagen zurückschicken möchte, sollte aufgrund des erhöhten Postaufkommens mehrere Tage für den Postlauf einrechnen und daher die Unterlagen früh genug in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen.
Briefwahlunterlagen persönlich abholen
Wer wenige Tage vor der Wahl noch Briefwahlunterlagen benötigt, dem empfiehlt die Stadtverwaltung, die Unterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen. Nur so ist sichergestellt, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Für die persönliche Mitnahme der Briefwahlunterlagen ist keine vorherige Online-Beantragung notwendig. Wer möchte, kann auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen gleich wieder abgeben.
Wahl-Theke im Rathaus am Markt
Im Foyer des Rathauses am Markt gibt es ab sofort eine Wahltheke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind: Montag bis Freitag 9 bis 17.30 Uhr, Samstag, 21. Februar, und 28. Februar, 10 bis 13 Uhr. Am Freitag, 6. März 2026, hat die Wahltheke bis 15 Uhr geöffnet. Das ist die letzte gesetzlich festgelegte Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Wer an diesem Tag erst Briefwahl beantragt, sollte dies persönlich tun, denn online und postalisch erhält man die Briefwahlunterlagen nicht mehr rechtzeitig.
Für die Beantragung ist ein Ausweisdokument notwendig. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.
Briefwahlunterlagen für die Wahlbezirke 121-01 Pfrondorf-Ost und 121-02 Pfrondorf-Nord/West
Wahlberechtigte aus Pfrondorf können ihre Briefwahlunterlagen zwar bereits beantragen, erhalten diese aber voraussichtlich erst ab dem 30. Januar. Die Druckerei liefert diese Unterlagen gesondert aus. Grund hierfür ist, dass die Ergebnisse der Briefwahlbezirke in Pfrondorf in die Wahlstatistik einfließen. Aufgrund dessen unterscheiden sich die Wahlscheine und Stimmzettel von denen der übrigen Briefwahlbezirke: Sie sind im oberen Bereich zusätzlich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen. Weitere personenbezogene Daten werden nicht verwendet. Beim Verwenden dieser Stimmzettel bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt.
Die rechtlichen Grundlagen für die repräsentative Wahlstatistik sind im Landeswahlgesetz sowie im Landesstatistikgesetz geregelt. Die Auswahl der Stichprobenwahlbezirke erfolgte durch die Landeswahlleiterin im Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt Baden-Württemberg.
Mit der repräsentativen Wahlstatistik lässt sich das Wahlverhalten analysieren. Sie gibt – über das amtliche Wahlergebnis hinaus – Informationen, in welchem Umfang sich die Wahlberechtigten nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppen an der Wahl beteiligen und wie die Wählerinnen und Wähler gewählt haben. Die Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik werden später vom Statistischen Landesamt veröffentlicht. Zum Schutz des Wahlgeheimnisses dürfen dabei keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke publiziert werden.