Anmeldung an der Grundschule: Informationen für Eltern der Einschulungskinder 2026
Pressemitteilung vom 11.02.2026
Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, müssen ab September eine Grundschule besuchen. Die Anmeldung erfolgt zwischen dem 23. und 27. Februar vor Ort in der Schule des jeweiligen Schulbezirks. Zu welchem Schulbezirk man gehört, erfährt man durch ein persönliches Schreiben, das die Schulen an die Erziehungsberechtigten versandt haben. Wer ein solches Schreiben bislang nicht erhalten hat oder sich unsicher ist, kann im Sekretariat der Fachabteilung Schule und Sport unter Telefon 07071 204-1540 anrufen und nachfragen.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Kinder bei der Anmeldung persönlich vorzustellen und die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch mitzubringen. Außerdem ist der Nachweis einer Masernimpfung erforderlich.
Grundsätzlich werden die Kinder an der Schule ihres Schulbezirkes angemeldet. In Ausnahmefällen kann man einen Antrag zum Besuch einer anderen Schule stellen (Schulbezirkswechsel). Dafür müssen sich die Erziehungsberechtigten telefonisch oder per E-Mail an die für sie zuständige Grundschule wenden. Gemäß § 76 Abs. 2 des Schulgesetzes ist die Schulaufsichtsbehörde befugt, aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen Schüler_innen anderen Schulen zuzuweisen oder den Besuch anderer Schulen zuzulassen.
Auch Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2020 und dem 30. Juni 2021 geboren wurden, können in der Grundschule angemeldet werden, wenn die Erziehungsberechtigten dies wünschen. Betroffene Eltern können sich in der jeweiligen Schule informieren und beraten lassen.
Die Anmeldung zu den Schulkindbetreuungsangeboten an den Grundschulen und den Ferienangeboten müssen aufgrund des ab dem Schuljahr 2026/27 geltenden Rechtsanspruches für Klassenstufe 1 bis zum 15. März 2026 erfolgen. Die Erziehungsberechtigten erhalten bei der Schulanmeldung weitere Informationen. Zudem sind ab dem 25. Februar 2026 alle Informationen und Anmeldemodalitäten über die städtische Internetseite unter www.tuebingen.de/anmeldung-skb abrufbar.