Parkraumbewirtschaftung im Loretto: Kontrollen starten
Pressemitteilung vom 16.04.2026
Das Parken im Loretto-Quartier ist seit 1. April kostenpflichtig. Autofahrer_innen müssen einen Parkschein am Automaten ziehen oder ihr Auto per App parken. Eine Parkscheibe ist nicht mehr ausreichend. Die maximale Parkdauer beträgt wie bislang 30 Minuten. Nach einer Übergangszeit kontrolliert ab sofort der Kommunale Ordnungs- und Vollzugsdienst im Rahmen seiner regulären Streifentätigkeit die Parkberechtigungen.
Die Parkraumbewirtschaftung hat der Gemeinderat im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms beschlossen. Es sieht unter anderem eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung im gesamten Stadtgebiet aufgrund des hohen Parkdrucks vor. Die Einnahmen werden zur Finanzierung von Preisreduzierungen und Qualitätsverbesserungen im ÖPNV eingesetzt, hierunter fällt beispielsweise das subventionierte Tübinger Deutschlandticket.
Im Gegensatz zu vielen anderen Parkgebieten in Tübingen können Anwohner_innen im Loretto-Quartier keinen Bewohnerparkausweis beantragen und auch kein Monatsparkticket für das Loretto kaufen. Das liegt daran, dass hier – wie auch im Französischen Viertel – ein anderes städtebauliches Grundprinzip umgesetzt wurde: Viele öffentliche Straßen und Plätze sind als Aufenthaltsräume ausgewiesen.
Von diesen Ausnahmen abgesehen, ist es grundsätzlich möglich, für 50 Euro ein Monatsparkticket für ein bestimmtes Parkraumgebiet zu kaufen. Das Monatsparkticket ist nur online erhältlich.