Stadt erkennt Schadensersatz nach Verstoß bei Müllabfuhr an
Pressemitteilung vom 17.04.2026
Bei der Abfallwirtschaft der Kommunalen Servicebetriebe Tübingen wurde in den vergangenen Jahren Biomüll in erheblichem Umfang auf Restmülltouren mitentsorgt. Das wurde im Oktober 2025 durch einen Bürgerhinweis bekannt. Hintergrund war, dass auf einzelnen Restmüll-Touren noch Kapazitäten frei waren und Beschäftigte den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeugs vermeiden wollten. Die Leitungsebene der Kommunalservice Tübingen war über diese Praxis nicht informiert.
Das Vorgehen verstößt gegen die vertragliche Verpflichtung, Bioabfälle getrennt einzusammeln und zur Verwertung zu übergeben. Der Landkreis Tübingen hat deshalb wegen entstandener Mehrkosten einen Schadensersatzanspruch geltend gemacht. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, den Schadensersatz in Höhe von 40.633 Euro anzuerkennen und zu zahlen.
„Wir haben nach Bekanntwerden dieses Fehlverhaltens sofort klare Regeln erlassen und die Kontrollen nachgeschärft. Bioabfall wird ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Touren und mit den dafür ausgerüsteten Fahrzeugen eingesammelt. Ausnahmen, etwa bei einem Fahrzeugausfall, müssen dokumentiert werden“, sagt Stefan Kraus, Betriebsleiter der Kommunalservice Tübingen.
Eine neue Dienstanweisung verbietet das Mitentsorgen von Bioabfall über Restmüll-Touren unmissverständlich. Zudem ist die Nutzung der für Bioabfall vorgesehenen Fahrzeuge mit Metalldetektion verpflichtend. Die Verantwortlichkeiten für Tourenplanung, Fahrzeugeinsatz und Kontrolle wurden präzisiert. Parallel dazu läuft eine interne Untersuchung zur Ursachenanalyse und zur Aufarbeitung des Fehlverhaltens. Das Vorgehen wurde mit dem Landkreis Tübingen abgestimmt. In dessen Auftrag übernehmen die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen noch bis Ende dieses Jahres die Entsorgung von Rest- und Biomüll.