Rahmenbedingungen und Kosten
Die Tübinger Wohngemeinschaften sind nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) geplant worden. Dieses galt im Land Baden-Württemberg von 2015 bis Februar 2026. Seitdem gilt das Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) das weitaus freiere Planungen erlaubt. In jeder Wohnung leben höchstens zwölf Personen. Jede Bewohnerin und jeder Bewohner hat ein privates Zimmer, das nach eigenen Wünschen eingerichtet wird. Ein eigenes Bad für jede Person gibt es nicht in allen Wohngemeinschaften. Die Küche und die Gemeinschaftsräume teilen sich alle Bewohnerinnen und Bewohner.
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Die Kosten sind je nach Anbieter und Voraussetzungen verschieden und in der Regel vergleichbar mit den Kosten in Pflegeheimen. Sie setzen sich zusammen aus Miete, Haushaltsgeld, Alltagsbetreuung und Pflege.