Schulkindbetreuung an Tübinger Grundschulen ab 1. August 2026
Informationen zur neuen Nutzungs- und Gebührensatzung und den Anmeldungen zur Schulkindbetreuung, zum Mittagessen und zur Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027 (1. August 2026 bis 31. Juli 2027) erhalten zukünftige Erstklässler bei der Schulanmeldung.
Kinder der zukünftigen Klassen 2 bis 4 werden über die Schulkindbetreuung ihrer Schule informiert.
In Tübingen müssen Grundschulkinder nach dem Unterricht nicht sofort nach Hause gehen. Alle Grundschulen im Tübinger Stadtgebiet und in den Ortsteilen bieten eine Betreuung an. Die Betreuungsangebote sind über ein Online-Anmeldeportal zu erreichen. Bei den einzelnen Schulen sind die jeweiligen Links aufgeführt. Auskunft zu den Betreuungsbausteinen geben auch die Leitungen der Schulkindbetreuung vor Ort.
Folgende Bausteine der Schulkindbetreuung sind (über die schulischen (Ganztags-)Angebote hinaus) buchbar.
- Frühbetreuung: Ab Öffnungszeit des jeweiligen Schulstandortes (frühestens 7 Uhr) bis zum planmäßigen Unterrichtsbeginn. Wählbar nach Wochentagen. Buchbar für Halbtags – und Ganztagskinder.
- Mittagsbetreuung: Ab planmäßigem Unterrichtsende am Mittag bis zum Beginn der Nachmittagsbetreuung, des Nachmittagsunterrichts oder des Ganztagsangebots der Schule. Je nach Schulstandort werden unterschiedliche Betreuungszeitfenster angeboten. Wählbar nach Wochentagen. Buchbar für Halbtags– und Ganztagskinder. Für Halbtagskinder jedoch nur noch bis zum Beginn der Nachmittagsbetreuung, des Nachmittagsunterrichts oder des Ganztagsangebots der Schule am Nachmittag, meist 13.30 Uhr.
- Mittagessen: Warmes Mittagessen im Rahmen der Mittagsbetreuung. Buchung nur möglich, wenn auch die Mittagsbetreuung gebucht ist. Buchbar für Halbtags – und Ganztagskinder.
- Nachmittagsbetreuung An Nachmittagen ohne Schulpflicht. Vom Ende der Mittagsbetreuung bis zum planmäßigen Ende der Nachmittagsbetreuung (entspricht der Endzeit der Ganztagesschule). Je nach Schulstandort unterschiedliche Zeitfenster. Wählbar nach Wochentagen. Buchbar nur für Ganztagskinder.
- Spätbetreuung: Nach Beendigung der Nachmittagsbetreuung bzw. nach planmäßigem Ende der Ganztagesschule bis zur Beendigung der Öffnungszeit des Schulstandortes (spätestens 17 Uhr). Wählbar nach Wochentagen. Buchbar für Ganztagskinder.
Voraussetzung:
Voraussetzung für die Teilnahme an einem Betreuungsangebot ist, dass Ihr Kind die jeweilige Schule besucht.
Ablauf:
Möchten Sie das Betreuungsangebot einer Schule wahrnehmen, können Sie Ihr Kind gleich bei der Einschulung für die Betreuung und das Mittagessen anmelden. Die Angebote der Schulen sind unterschiedlich und richten sich nach dem bestehenden Bedarf.
Unterlagen:
Die Betreuungs- und Verpflegungsangebote sind über das Online-Anmeldeportal der jeweiligen Schule zu buchen. Bei den einzelnen Schulen sind die jeweiligen Links aufgeführt. Auskunft geben auch die Leitungen der Schulkindbetreuung vor Ort.
Frist:
Es ist notwendig, dass Sie Ihr Kind/Ihre Kinder für die Schulkindbetreuung, das Mittagessen und die Ferienbetreuung bis zum 15. März jeden Jahres für das jeweils folgende Schuljahr im Online-Ganztagsschulportal anmelden.
Kosten:
Alle städtischen Betreuungsangebote sind gebührenpflichtig, also Früh‑, Mittags‑, Nachmittags‑, Spät‑ und Ferienbetreuung.
Die Kosten variieren je nach Stundenumfang der gebuchten Betreuung und Anzahl der gewählten Tage pro Woche. Die monatliche Gebühr für die Betreuung an einem Tag pro Woche beträgt in der höchsten Einkommensstufe (Regelgebühr) für die:
- Frühbetreuung: 15,87 Euro
- Mittagsbetreuung: 23,81 Euro
- Nachmittagsbetreuung: 15,87 Euro (1 Stunde) | 23,81 Euro (1,5 Stunden) | 31,75 Euro (2 Stunden) | 39,68 Euro (2,5 Stunden)
- Spätbetreuung: 15,87 Euro (1 Stunde) | 23,81 Euro (1,5 Stunden) | 31,75 Euro (2 Stunden)
Die Betreuungsgebühren werden für 10 Monate im Jahr erhoben. Die Monate August und September sind gebührenfrei.
Gebührenermäßigung möglich:
Sofern die Familie einen Antrag auf Gebührenermäßigung stellt und Einkommensnachweise vorlegt, wird die Gebühr ermäßigt. Hier sind die die wichtigsten Punkte:
- Der Hauptwohnsitz der Familie muss in Tübingen sein
- Eine Ermäßigung wird bei der Gebührenfestsetzung ab Antragstellung berücksichtigt (Eingangsdatum des Antrags).
- Die Gebührenermäßigung wird nach dem Jahreseinkommen und der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld bezahlt wird, berechnet
- Maßgebend für die Berechnung ist das Jahreseinkommen des jeweils laufenden Kalenderjahres von Januar bis Dezember. Kindergeld gehört nicht zum Einkommen.
- Für die Ermittlung der maßgeblichen Einkommensstufe wird von einem pauschalierten Jahres-Nettoeinkommen ausgegangen. Das für die Einkommensstufe relevante Jahreseinkommen wird aus den jährlichen Bruttoeinkünften der Familie abzüglich der Werbungskosten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG), abzüglich eines Pauschbetrages errechnet. Die Pauschale beträgt 35 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, für die außerdem Beiträge für die Sozialversicherungen entrichtet werden (z.B. Einkünfte von Angestellten) sowie 35 Prozent bei Einkünften aus selbständiger Arbeit; 25 Prozent bei steuerpflichtigen Einkommen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung befreit sind, (z.B. Beamtenbesoldung). Bei steuerfreien Einkünften werden pauschal 5 Prozent abgezogen (zum Beispiel bei Wohngeld, Arbeitslosengeld, Elterngeld, Unterhalt und ähnlichem).
Eine genaue Übersicht der Gebühren und Einkommensstufen finden Sie in der Gebührensatzung.
Kostenübernahme durch das Landratsamt:
Kinder – mit Rechtsanspruch, also die der Klasse 1 im Schuljahr 2026/2027 – aus Familien mit niedrigem Einkommen: Nachdem die Gebührenhöhe von der Universitätsstadt Tübingen berechnet wurde, können die Familien eine Kostenübernahme beim Landratsamt beantragen.
Der Antrag ist bei der Abteilung Jugend/Wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen: https://www.kreis-tuebingen.de/soziales/jugend/wjh/gebuehren+kindertagesbetreuung
Befreiung möglich:
Kinder – ohne Rechtsanspruch, also der Klasse 2 bis 4 im Schuljahr 2026/2027 - mit KreisBonusCard/KreisBonusCard-Extra werden weiterhin von den Betreuungsgebühren befreit.
Um von den Kosten befreit zu werden, müssen Sie eine Kopie der KreisBonusCard/ KreisBonusCard-Extra im Online-Ganztagsschule-Portal über Ihren Account hochladen.
Mittagessen:
Die Kosten für das Mittagessen finden Sie in § 4 Abs. 3 der Gebührensatzung. Eine Befreiung von der Gebühr erfolgt, sofern die Berechtigung auf Bildung und Teilhabe (BuT) oder die KreisBonusCard-Extra vorgelegt wird. Um von den Kosten befreit zu werden, müssen Sie die BuT-Berechtigungskarte oder die KreisBonusCard-Extra im Online-Ganztagsschul-Portal über Ihren Account hochladen.
Rechtsgrundlage:
Satzung zur Nutzung der Schulkindbetreuung und der Ferienbetreuung der Universitätsstadt Tübingen (Nutzungssatzung Schulkindbetreuung/Ferienbetreuung) gültig ab 01. August 2026
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die städtische Schulkindbetreuung und die Ferienbetreuung (Gebührensatzung Schulkindbetreuung/Ferienbetreuung) gültig ab 01. August 2026