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Förderung

Der Gemeinderat hat am 29. April 2021 den Aktionsplan zur Umsetzung der EU-Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern beschlossen. Damit will die Stadt Gleichstellung in sämtlichen Bereichen kommunalpolitischen Handelns durchsetzen.

Im Sinne des Tübinger Aktionsplans zur Umsetzung der EU-Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern fördert die Stabsstelle Vereine und Projekte,

  • die Geschlechterstereotype hinterfragen und die Vielfalt von Lebensweisen und Lebensentwürfen sichtbar machen,
  • die dazu beitragen, geschlechtsbezogene Benachteiligungen und Diskriminierungen im Bildungs-, Erwerbs-, Vereins- und öffentlichen Leben zu überwinden,
  • die zum Empowerment von Personen mit Diskriminierungserfahrungen aufgrund ihres Geschlechts und/oder ihrer sexuellen Orientierung beitragen,
  • die soziale und politische Teilhabe von Mädchen und Frauen, insbesondere aus benachteiligten oder marginalisierten Bevölkerungsgruppen, fördern,
  • die Sexismus und geschlechtsbezogener Gewalt entgegenwirken und Betroffenen Beratung und Unterstützung anbieten.

Diese Liste ist nicht abschließend.

Ansprechperson

Elvira Kazaeva
E-Mail elvira.kazaeva@tuebingen.de