Abwasserbeiträge
Die Universitätsstadt Tübingen erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Dieser richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes (KAG) sowie der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Universitätsstadt Tübingen und wird in Teilbeträgen erhoben.
Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung festgesetzt ist, wenn sie bebaut oder gewerblich genutzt werden können. Erschlossene Grundstücke, für die eine bauliche oder gewerbliche Nutzung nicht festgesetzt ist, unterliegen der Beitragspflicht, wenn sie nach der Verkehrsauffassung Bauland sind und nach der geordneten baulichen Entwicklung der Stadt zur Bebauung anstehen. Wird ein Grundstück an die öffentlichen Abwasseranlagen tatsächlich angeschlossen, so unterliegt es der Beitragspflicht auch dann, wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht vorliegen.
Der Abwasserbeitrag setzt sich wie folgt zusammen:
Maßstab für den Abwasserbeitrag ist die Nutzungsfläche. Diese ergibt sich durch die Vervielfachung der Grundstücksfläche mit einem Nutzungsfaktor (siehe § 24 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Universitätsstadt Tübingen). Die berechnete Nutzungsfläche wird anschließend mit den Beitragssätzen der jeweiligen Teilbeträge multipliziert:
1. Entwässerungsbetrag in Höhe von (öffentlicher Abwasserkanal, Sammler und Regenwasserbehandlungsanlagen): 5,39 Euro / je m² Nutzungsfläche
2. für den mechanischen und biologischen Teil des Klärwerks (Kläranlage inklusive der 4. Reinigungsstufe): 3,47 Euro / je m² Nutzungsfläche
Zu beachten: Der Abwasserbeitrag richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Erhebung zulässigen bzw. genehmigten Maß der baulichen Nutzung (Anzahl der Vollgeschosse). Ändert sich nach der Beitragserhebung die zugelassene bzw. genehmigte Anzahl der Vollgeschosse für das Grundstück, wird in Form einer Nachveranlagung (siehe § 25 Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Universitätsstadt Tübingen) ein weiterer Abwasserbeitrag erhoben.
Hinweis: Die oben aufgeführte Erläuterung zum Abwasserbeitrag ist nicht abschließend. Mehr dazu:
- Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg
- Abwassersatzung der Universitätsstadt Tübingen (abwassersatzung.pdf (tuebingen.de).
Zuständigkeiten und Ansprechperson
Fachabteilung Interne Dienste Tiefbau
Abwasserbeiträge
