Erschließung
Voraussetzung, um auf einem Grundstück zu bauen, ist dessen Erschließung. Das bedeutet, dass ein Grundstück erst dann „baureif“ wird, wenn die Erschließung gesichert ist. Nach § 123 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde. Dieser entstehen dadurch enorme Kosten, die ohne Beteiligung der Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer nicht getragen werden können.
Aus diesem Grund erhebt die Universitätsstadt Tübingen auf Grundlage des BauGB, des Kommunalabgabengesetzes sowie der jeweiligen Satzungen der Universitätsstadt Tübingen zur teilweisen Deckung ihrer Kosten verschiedene Beiträge, um die Erschließung an das Infrastrukturnetz sicherzustellen.