Regelförderung für Orchester
Orchester können eine regelmäßige Förderung beantragen, sofern sie ihren Tätigkeitsschwerpunkt in Tübingen haben und anerkannt gemeinnützig sind. Die Förderung für Orchester wird jeweils für einen vierjährigen Förderzeitraum ausgeschrieben.
Schul-, Hochschul-, Universitäts- und/oder Kirchenensembles sind von der Regelförderung ausgeschlossen.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Der Sitz des Orchesters ist in Tübingen.
- Das Orchester ist anerkannt gemeinnützig.
- Der Tätigkeitsschwerpunkt der Institution liegt in Tübingen.
- Mindestens einmal pro Jahr findet ein öffentlicher Auftritt in Tübingen statt.
- Seit mindestens drei Jahren findet unter professioneller Leitung eine regelmäßige und/oder projektbezogene Probenarbeit statt.
Für die Orchesterförderung gibt es zwei unterschiedliche Modelle:
- die regelmäßige Förderung von Freizeitorchestern
- die regelmäßige Förderung von Berufsorchestern (Projektorchester)
Entscheidend für die Zuordnung ist, aus welcher dieser Arten von Musiker_innen sich ein Ensemble mehrheitlich zusammensetzt.
Die Beträge der jährlichen Pro-Kopf-Förderung errechnen sich aus
- einem Grundbetrag für jedes regelmäßig aktiv musizierende Orchestermitglied und
- einem Zusatzbetrag gemäß der Anzahl der in Tübingen öffentlich präsentierten unterschiedlichen Orchesterkonzertprogramme, die keine Begleitung eines Chorkonzertes darstellen.
Die Antragsfrist für den Förderzeitraum 2025 bis 2028 endete am 29. Februar 2024.
Die Formulare für den Förderzeitraum 2029 bis 2032 werden rechtzeitig an dieser Stelle veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Verfahren und zu den Fördervoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.