Anmeldung für einen Kindergartenplatz (ab 3 Jahren)
Ab dem 3. Geburtstag kann ein Kind eine Kindergarteneinrichtung besuchen. Für die Erfüllung des Rechtsanspruchs gilt die Mitwirkungspflicht der Eltern. Konkret bedeutet dies, dass das Kind von seinen Eltern rechtzeitig für den Kindergarten angemeldet werden muss. Die Anmeldung der Betreuungswünsche erfolgt für alle Tübinger Einrichtungen ausschließlich über das Elternportal.
Die Zuteilungen der Plätze finden im Rahmen einer trägerübergreifenden Hauptvergaberunde statt. Anmeldefrist ist jährlich am 31. Januar. Die Fristen werden jährlich bekannt gegeben.
Die Anmeldung muss mindestens 6 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin oder Betreuungsplatzwechsel erfolgen, um den Anspruch auf einen Betreuungsplatz geltend machen zu können.
Das Kindergartenjahr geht von Anfang September bis Ende August des Folgejahres. Nach Möglichkeit werden auch außerhalb der Hauptvergabe Plätze zugeteilt.
Es können bis zu 8 Einrichtungswünsche benannt werden. Es wird dringend empfohlen, mindestens 4 mögliche Kinderhäuser auszuwählen, da sonst ein erhöhtes Risiko besteht, keinen Platz zu erhalten.
1. a Mein Kind wird 3 Jahre alt – was muss ich tun?
Alle Kinder, die von Januar bis Dezember 2026 drei Jahre alt werden:
A. Fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026 über das Elternportal: Teilnahme an der Hauptvergabe.
B. Nicht fristgerechte Anmeldung über das Elternportal: Keine Teilnahme an der Hauptvergabe.
Kind wird Januar/Februar 2027 drei Jahre alt:
Anmeldung an Hauptvergabe 2026 möglich, nicht verpflichtend.
A. Fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026 über das Elternportal: Teilnahme an Hauptvergabe 2026.
B. Keine fristgerechte Anmeldung für Hauptvergabe 2026: Keine Teilnahme an der Hauptvergabe 2026. Bei Anmeldung 6 Monate vor dem 3. Geburtstag kann das Kind eventuell im laufenden Kindergartenjahr versorgt werden, wenn ein Platz verfügbar ist.
C. Kind hat bereits einen Krippenplatz: Über den Verbleib auf dem Krippenplatz entscheidet der Träger der Einrichtung. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft ist die Entscheidung über den Verbleib beim Träger zu erfragen. Für die städtischen Einrichtungen s. unter 1.c
Kind wird von März bis August 2027 drei Jahre alt:
A. Kind hat bereits einen Krippenplatz: Über den Verbleib auf dem Krippenplatz entscheidet der Träger der Einrichtung. Bei Einrichtungen in freier Trägerschaft ist die Entscheidung über den Verbleib beim Träger zu erfragen. Für die städtischen Einrichtungen s. unter 1.c
B. Kind hat noch keinen Krippenplatz: Keine Teilnahme an der Hauptvergabe 2026 möglich. Bei Anmeldung 6 Monate vor dem 3. Geburtstag kann das Kind eventuell im laufenden Kindergartenjahr versorgt werden, wenn ein Platz verfügbar ist. Ansonsten wird die Anmeldung automatisch in die Hauptvergabe 2027 übernommen.
1.b Besonderheiten
Wunscheintritt nach März 2027: Keine Teilnahme an Hauptvergaberunde 2026.
Wechselwunsch Ü3 nach Ü3
Fristgerechte Anmeldung über das Elternportal: Teilnahme an Hauptvergaberunde 2026.
Kind wird bereits in altersgemischter Gruppe betreut (AM = Kinder 1-6 Jahre): Kind verbleibt ohne neue Anmeldung bis zum Schuleintritt in seiner Gruppe / Einrichtung.
1.c Richtlinien für Kinder, die bereits in einer städtischen Krippeneinrichtung betreut werden
Kind wird von Januar bis August 2026 drei Jahre alt:
1. Kind hat keinen Anschlussplatz erhalten: Kind muss seine Krippengruppe bis 31. August 2026 verlassen.
2. Kind hat einen Ü3 Anschlussplatz erhalten
- Zusage der Eltern: Wechsel zum Eingewöhnungstermin.
- Absage der Eltern: Kind muss Krippe zum 31. August verlassen.
Kind wird von September bis Dezember 2026 drei Jahre alt:
1. Kind hat keinen Anschlussplatz erhalten: Kind muss seine Krippengruppe bis 31. Dezember 2026 verlassen.
2. Kind hat einen Ü3 Anschlussplatz erhalten:
- Zusage der Eltern: Wechsel zum Eingewöhnungstermin verpflichtend.
- Absage der Eltern: Kind muss Krippe zum 31. Dezember verlassen.
Kind wird von März bis August 2027 drei Jahre alt:
1. Kind bekommt im laufenden Kindergartenjahr einen Anschlussplatz zugeteilt:
- Zusage der Eltern: Wechsel des Krippenplatzes zum Eingewöhnungstermin verpflichtend
- Absage der Eltern: Kind muss seinen Krippenplatz zum 31. August 2027 verlassen.
2. Kind bekommt im laufenden Kindergartenjahr keinen Anschlussplatz: Kind darf bis 31. August 2027 auf seinem Krippenplatz verbleiben und nimmt bei fristgerechter Anmeldung automatisch an der Hauptvergabe 2027 teil.