Was gilt bei Einzelzimmervermietung?
Auch für Einzelzimmer-Vermietungen gelten die Regeln zur Miethöhe. Allerdings kann der Mietspiegel hier nur zur Orientierung herangezogen werden, da Einzelzimmervermietungen in Tübingen nicht gesondert erfasst wurden.
Die Stadtverwaltung Tübingen empfiehlt, in Bezugnahme auf die aktuelle Rechtsprechung, die ortsübliche Vergleichsmiete zunächst für die gesamte Wohnung zu ermitteln (siehe Urteile des LG Berlin vom 11. Juli 2022 64S89/21 und 12. April 2023 66S273/22). Anschließend kann die ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete pro Quadratmeter auf die verschiedenen Anteile hochgerechnet werden: Jeder und jede Mieter_in zahlt dann für die Fläche des Privatzimmers sowie den Pro-Kopf-Anteil an den Gemeinschaftsflächen.
Allerdings besteht hierzu keine höchstrichterliche Rechtsprechung, weshalb die Stadtverwaltung Tübingen zu einer rechtlichen Beratung rät.