Was tun bei Schimmel?
Schimmel in der Wohnung ist der häufigste Mangel, um den es bei Uneinigkeiten zwischen Mietenden und Vermietenden geht.
Wer für die Behebung des Problems zuständig ist, kommt darauf an, warum der Schimmel entstanden ist: Liegt es am Verhalten der Nutzer_innen oder wird er durch bauliche Mängel verursacht? Häufig liegt eine Vermischung verschiedener Ursachen vor und Mieter_in und Vermieter_in werden sich nicht einig. Abschließend kann die Frage nur durch ein Gutachten von einem Sachverständigen entschieden werden. Selbst Gutachter_innen sind sich aber nicht immer einig.
Grundsätzlich gilt, Mieter_innen müssen ihre Wohnung angemessen lüften:
- Zweimal am Tag für etwa 15 Minuten oder dreimal am Tag für 10 Minuten Stoßlüften (Fenster komplett auf) gilt gerichtlich als zumutbar
- Befinden sich in der Wohnung viele Zimmerpflanzen, ein Aquarium oder wird darin Wäsche getrocknet, muss unter Umständen verstärkt gelüftet werden
- Nach Tätigkeiten, bei denen sich viel Feuchtigkeit entwickelt (kochen, duschen, waschen), muss der jeweilige Raum direkt gelüftet werden
- Möbel an der Außenwand sollten immer mit einigen Zentimetern Abstand zur Wand aufgestellt werden
Sofern keine klare Ursache, wie etwa ein Wasserrohrbruch vorliegt, empfiehlt die Stadtverwaltung folgendes Vorgehen:
- Anschaffung von Hygrometern (Messgeräte zur Bestimmung des Luftfeuchtigkeit)
- Führen eines Lüftungsprotokolls (Wann wurde wie lange gelüftet, wie hoch ist die Luftfeuchtigkeit davor und danach?)
Schimmel sollte aufgrund der Gesundheitsgefahr möglichst sofort nach Entdeckung behandelt werden. Wird der Schimmelbefall zu groß, ist eine Beseitigung in der Regel nur noch durch einen professionellen Dienstleister möglich.