Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die am Wahlsonntag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Das sind in Tübingen rund 65.000 Personen.