Wie viele Stimmen habe ich?
Bislang hatte jede und jeder Wahlberechtigte bei einer Landtagswahl in Baden-Württemberg eine Stimme, künftig sind es zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird der Wahlkreiskandidat oder die Wahlkreiskandidatin direkt gewählt. Mit der Zweitstimme die Partei - wie bei der Bundestagswahl. Damit ist auch bei der Landtagswahl Stimmensplitting möglich.
Einen Unterschied zur Bundestagswahl gibt es allerdings: In Baden-Württemberg ziehen nämlich alle, die einen Wahlkreis gewonnen haben, automatisch in den Landtag ein. Das war bei der Bundestagswahl im Februar 2025 aufgrund einer Reform des Wahlrechts nicht der Fall.
Außerdem dürfen bei der Landtagswahl am 8. März 2026 zum ersten Mal 16- und 17-Jährige wählen, bislang lag das Wahlalter bei 18 Jahren.