Wie beantrage ich Briefwahl?
Persönlich
Ab Dienstag, 27. Januar, gibt es im Foyer des Rathauses am Markt eine Wahltheke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort wählen.
Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Freitag 9 bis 17.30 Uhr, Samstag 21. Februar und 28. Februar, 10 bis 13 Uhr.
- Am Freitag, 6. März 2026, hat die Wahltheke bis 15 Uhr geöffnet.
Briefwahlunterlagen können ab Mittwoch, 28. Januar, auch in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen abgeholt werden. Hierfür ist eine Terminvereinbarung notwendig.
Für die Beantragung müssen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitgebracht werden. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen.
Weitere Wege zur Beantragung der Briefwahlunterlagen:
- per E-Mail an wahlen
tuebingen.de: Darin müssen der vollständige Name, die Anschrift in Tübingen, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift und das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses angegeben sein. - online (dazu ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich).
- per QR-Code (Quick Response): Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code kann mit mobilen Endgeräten ein Antrag aufgerufen werden, der nur noch um das Geburtsdatum ergänzt werden muss.
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung.
Bitte beachten Sie die Postlaufzeiten, wenn Sie die Unterlagen nicht persönlich abholen.
Bei Fragen hilft die Stadtverwaltung unter Telefon 07071 204-1600 weiter. Telefonisch kann man allerdings keine Briefwahl beantragen.