Tübinger Eckpunkte: Qualität und soziale Sicherung
Die Anwendung des Bauturbos ist in Tübingen an klare städtebauliche und soziale Kriterien geknüpft, die über einen städtebaulichen Vertrag mit der Fachabteilung Stadtplanung geregelt werden. Dazu gehören insbesondere:
- soziale Sicherung bei größeren Vorhaben (z.B. bei mehr als 400 Quadratmetern Bruttogeschossfläche)
- Anforderungen an die Freiflächengestaltung
- Berücksichtigung von Umweltbelangen
- bei § 246e BauGB zusätzlich: städtebauliche Eckpunkte, Regelungen zu Infrastrukturfolgekosten, Durchführungsverpflichtungen, Kostenübernahmen und Erschließung
- Bauverpflichtung
Bei Vorhaben nach § 246e BauGB findet zudem eine informelle Öffentlichkeitsbeteiligung (14 Tage online und Aushang) statt.