Bauturbo
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung („Bauturbo“) hat der Bund zusätzliche Instrumente im Baugesetzbuch (BauGB) geschaffen, um schneller neuen Wohnraum zu ermöglichen. Die Universitätsstadt Tübingen wendet diese Instrumente gezielt an, um dringend benötigte Wohnungen zu schaffen – unter Wahrung öffentlicher und nachbarlicher Belange.
Ziel ist es, Verfahren zu beschleunigen, zusätzliche Wohnbaupotenziale zu aktivieren und gleichzeitig städtebauliche Qualität sowie soziale Standards zu sichern.
Es besteht kein Anspruch auf eine Befreiung oder Zulassung nach dem Bauturbo. Jede Entscheidung erfolgt im Einzelfall und setzt die Zustimmung der Gemeinde voraus. Die Zustimmung kann dabei unter der Bedingung erteilt werden, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet, bestimmte städtebauliche Anforderungen einzuhalten.