Standesamtliche Trauungen
Sie müssen die beabsichtigte Eheschließung beim Standesamt anmelden, in dessen Zuständigkeitsbereich Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Bei Wohnsitz in Tübingen ist das Standesamt oder die Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile (Ausnahme Bebenhausen) zuständig.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Onlinedienst zur Anmeldung der Eheschließung nutzen:
- Sie müssen beide ein BundID-Konto haben.
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie verfügen beide über die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie verfügen beide über keine weitere Staatsbürgerschaft.
- Sie sind beide in Deutschland geboren oder Ihre Geburt wurde in ein deutsches Geburtenregister eingetragen.
- Sie sind beide ledig oder Ihre vorherige(n) Ehe(n) oder Lebenspartnerschaft(en) wurden in Deutschland beurkundet und beendet.
- Sie haben keine Kinder oder Sie haben gemeinsame Kinder, die in Deutschland in einem deutschen Geburtenregister beurkundet wurden.
Das Standesamt Tübingen wird bei Nutzung des Onlinediensts nach Möglichkeit alle erforderlichen Daten selbst abrufen. Eventuell kostet das zusätzliche Gebühren. Informationen zu den Kosten finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Mit Absenden der (Online-) Anmeldung erklären Sie sich mit den zusätzlichen Kosten einverstanden. Falls Sie die Unterlagen stattdessen selbst beantragen möchten, können Sie diese beim Standesamt Tübingen einreichen, entweder postalisch oder Sie vereinbaren einen persönlichen Abgabetermin, bei dem Ihre Unterlagen entgegengenommen werden. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen meldet sich das Standesamt bei Ihnen für das weitere Vorgehen.
Falls Sie den Onlinedienst nicht nutzen möchten oder können (z.B. weil Sie ausländische Staatsangehörige sind), reichen Sie bitte alle notwendigen Unterlagen zusammen mit Ihren Kontaktdaten beim Standesamt ein. Welche Unterlagen das sind, erfahren Sie weiter unten auf dieser Seite. Auf Anfrage z.B. bei Auslandsbeteiligung erhalten Sie vom Standesamt eine Liste, welche Dokumente Sie benötigen. Bitte senden Sie uns dazu den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.
Sobald Ihnen alle Unterlagen vollständig vorliegen, können Sie diese per Post senden oder mit Termin beim Standesamt abgeben. Einen Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail vereinbaren. Bei einem Termin werden Ihre Unterlagen nur entgegengenommen und erst anschließend geprüft. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen meldet sich das Standesamt bei Ihnen für das weitere Vorgehen und vereinbart (wenn nötig) einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung mit Ihnen.
Die Anmeldung zur Eheschließung ist in der Regel sechs Monate gültig; bei ausländischen Staatsangehörigen gelten unter Umständen kürzere Fristen. Trautermine unter der Woche können erst ab Anmeldung der Eheschließung reserviert werden. Samstagstermine werden im Herbst des Vorjahres veröffentlicht. Diese können auch schon früher als sechs Monate im Voraus reserviert werden (siehe "Sonstiges").
Die Trauung kann aber auch bei einem anderen Standesamt stattfinden. In diesem Fall leitet das Wohnsitzstandesamt, bei dem die Eheschließung angemeldet werden muss, die Unterlagen an das Eheschließungsstandesamt weiter.
Ablauf:
Die beabsichtigte Eheschließung wird in der Regel von beiden Eheschließenden persönlich, schriftlich oder über den Onlinedienst angemeldet.
In Ausnahmefällen (z.B. wenn ein Eheschließender im Ausland ist) kann die Anmeldung der Eheschließung auch von einem Eheschließenden mit der Vollmacht des anderen Eheschließenden vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht nicht die persönliche Vorsprache beim Standesamt ersetzt. Die persönliche Vorsprache ist spätestens drei Tage vor der Eheschließung nachzuholen.
Ist die Anmeldung der Eheschließung abgeschlossen, teilt das Standesamt den Eheschließenden mit, dass die Eheschließung (bei Ihrem Wunsch-Standesamt) vorgenommen werden kann.
Unterlagen:
In der Regel genügen folgende Unterlagen, wenn beide Partner noch nie verheiratet waren beziehungsweise noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche im Sinne des Grundgesetzes ohne Auslandsbezug sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (bitte eine Kopie einreichen)
- Bei Geburt im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Geburterenregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt Ihres Geburtsortes zu beantragen (mit Hinweisteil und nicht älter als 6 Monate). Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend. Wenn Sie in Tübingen geboren sind, ist kein Ausdruck aus dem Geburtenregister erforderlich.
- Zum Nachweis der Meldedaten haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder das Standesamt ruft Ihre Daten aus dem Melderegister ab (Kosten pro Person: 10 Euro) oder Sie reichen eine erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnadresse ein. Wenn Sie selbst die erweiterte Meldebescheinigung beantragen, kostet es aktuell weniger (Informationen zur Beantragung der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung). Eine Anmeldebestätigung genügt nicht.
- Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder: In die jeweilige Urkunde, die Sie beim Geburtsstandesamt erhalten, müssen Sie beide als Eltern eingetragen sein. Sofern Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, ist die dazu abgegebene Sorgeerklärung des Jugendamtes vorzulegen. Ansonsten benötigen Sie eine Bescheinigung des Jugendamts über das alleinige Sorgerecht (Negativbescheinigung). Sind Ihre Kinder in Tübingen geboren, entfällt die Vorlage der Geburtsurkunden.
Wenn Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft waren, benötigen Sie zusätzlich Folgendes:
- Bei Eheschließung/Lebenspartnerschaft im Inland kann das Standesamt für Sie kostenlos die Daten aus Ihrem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister abrufen. Die Antwort kann allerdings einige Zeit in Anspruch nehmen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, selbst einen aktuellen Ausdruck aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister zu beantragen (mit Hinweisteil und Auflösungsvermerk). Wenn Sie in Tübingen geheiratet haben/die Lebenspartnerschaft geschlossen haben, ist dies nicht erforderlich.
- Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe/Lebenspartnerschaft müssen Sie alle früheren Ehen/Lebenspartnerschaften und die Art ihrer Auflösung angeben. Dazu sollten Sie vorhandene Dokumente einreichen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Heiratsurkunden/Lebenspartnerschaftsurkunden oder Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile. Sollten Sie keine Unterlagen mehr besitzen, sind diese neu zu besorgen.
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen nachfordern (beispielsweise Einbürgerungsurkunde).
In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr_e Partner_in
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
- nicht im Bundesgebiet geboren wurden
- adoptiert sind
- Ihre letzte Ehe im Ausland geschlossen haben
- im Ausland geschieden worden sind
- gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind
- bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben
treten Sie bitte direkt mit dem Standesamt bzw. den Verwaltungs- und Bürgerbüros der Ortsteile in Kontakt. Sie erhalten dann umfassende Informationen, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind und wie Sie diese beschaffen können. Bitte senden Sie uns dafür den "Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung" ausgefüllt zu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei der Vielzahl der Fallgestaltungen gerade mit Auslandsbezug keine Telefonberatung zu den Unterlagen, die Sie im Einzelfall benötigen, möglich ist.
Formulare und Merkblätter:
- Auskunftsbogen zu benötigten Dokumenten für die Anmeldung einer Eheschließung
- Heiraten in Tübingen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
Findet die Eheschließung beim Wohnsitzstandesamt statt:
- 65 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit)
- 110 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist, unabhängig von der Staatsangehörigkeit
- 130 Euro für die Anmeldung der Eheschließung (Prüfung der Ehefähigkeit), wenn ausländisches Recht zu beachten ist und ein Befreiungsverfahren durchzuführen ist
- Durchführung der Eheschließung: 45 Euro
- Weitere 45 Euro fallen beim Heirats-Standesamt an, wenn die Eheschließung nicht beim Wohnsitzstandesamt erfolgt
- 20 Euro bei Anmeldung der Eheschließung mit Vollmacht (Beitritt zur Anmeldung der Eheschließung)
- Für Samstagstrauungen: zusätzlich 110 Euro sowie ein Auslagenersatz (40 Euro, gilt nur für das Rathaus)
- 20 Euro für jede Eheurkunde / beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister
- 20 Euro für jeden Auszug aus dem Heiratseintrag (mehrsprachige Urkunde)
- Beim Standesamt können verschiedene Stammbücher erworben werden, diese kosten rund 30 Euro
- 20 Euro bei kurzfristiger Absage des vom Standesamts bestätigten Eheschließungstermins (innerhalb von zwei Wochen vor dem Termin)
- Datenabruf aus dem Melderegister: 10 Euro
Sonstiges:
Termine
An folgenden Tagen kann geheiratet werden:
- Montag: nachmittags
- Mittwoch: vormittags
- Donnerstag: vor- und nachmittags
- Freitag: vormittags
Die Trauungen unter der Woche finden im Kleinen Saal des Rathauses statt. Neben dem Paar können bis zu 40 Personen teilnehmen. Hierzu zählen auch Kinder ab vollendetem ersten Lebensjahr, Dolmetscher_innen, Fotograf_innen und Trauzeug_innen.
An bestimmten Samstagen (siehe unten) finden vormittags auch Trauungen statt.
Im Rathaus kann an Samstagen zu folgenden Uhrzeiten geheiratet werden: 10.30 Uhr, 11.15 Uhr, 12 Uhr, 12.45 Uhr und 13.30 Uhr. Zusätzlich zu den Standesamtsgebühren ist hier noch ein Auslagenersatz (40 Euro) zu zahlen.
Im Schloss Bebenhausen (Grüner Saal) besteht an drei Samstagsterminen ebenfalls die Möglichkeit, zu heiraten (jeweils um 10 Uhr, 10.45 Uhr, 11.45 Uhr und 12.30 Uhr ). Die zusätzlichen Kosten (neben den Standesamtsgebühren) betragen 990 Euro und beinhalten auch die Organisation des Sektempfangs (allerdings nicht die Getränke selbst) und ein Fotoshooting im danebenliegenden Kloster.
Außerdem kann an ausgewählten Samstagen im Garten des Hölderlinturms geheiratet werden (jeweils um 9.45 Uhr, 10.45 Uhr und 11.45 Uhr). Zusätzliche Kosten (neben den Standesamtsgebühren): 500 Euro.
Weitere Informationen zu den Räumlichkeiten finden Sie auf der städtischen Internetseite unter der Rubrik Heiraten.
Im Jahr 2025 kann noch an folgenden Samstagen geheiratet werden:
- 15. November: Rathaus Derendingen
- 6. Dezember: Rathaus (ausgebucht)
- 13. Dezember: Rathaus Lustnau (ausgebucht)
Vorschau für das Jahr 2026:
- 7. Februar (Rathaus Derendingen)
- 14. Februar (Valentinstag): Rathaus
- 21. März: Rathaus
- 18. April: Rathaus (ausgebucht)
- 9. Mai: Rathaus Lustnau
- 16. Mai: Rathaus (ausgebucht)
- 23. Mai: Garten des Hölderlinturms
- 13. Juni: Schloss Bebenhausen (ausgebucht)
- 13. Juni: Rathaus Derendingen
- 20. Juni (20.06.2026): Rathaus (ausgebucht)
- 27. Juni: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 4. Juli: Rathaus Derendingen
- 11. Juli: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 18. Juli: Rathaus (ausgebucht)
- 8. August (08.08.2026): Rathaus (ausgebucht)
- 29. August: Garten des Hölderlinturms (ausgebucht)
- 5. September: Schloss Bebenhausen (ausgebucht)
- 5. September: Rathaus Lustnau
- 26. September: Rathaus (ausgebucht)
- 10. Oktober (10.10.2026): Rathaus
- 17. Oktober: Schloss Bebenhausen
- 7. November: Rathaus Derendingen
- 5. Dezember: Rathaus Lustnau
- 12. Dezember (12.12.2026): Rathaus
Unter bestimmten Voraussetzungen können Samstagstermine (Rathaus, Schloss Bebenhausen und Garten des Hölderlinturms) gebührenpflichtig (80 Euro) vorreserviert werden.
Terminreservierungen für Samstage im Jahr 2026 sind seit September 2025 möglich. Bitte stellen Sie Ihre Reservierungsanfrage per E-Mail an heiraten@tuebingen.de. Reservierungsanfragen werden nach Eingang bearbeitet.
Für Eheschließungen in den Ortsteilen wenden Sie sich an die jeweiligen Verwaltungsstellen sowie die Bürgerbüros in Lustnau bzw. in Derendingen.
Zuständig:
sowie die Geschäfts- und Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.
