Höhere Grund- und Gewerbesteuer in Tübingen
Pressemitteilung vom 26.06.2025
Als zweite Stadt in Baden-Württemberg nach Baden-Baden erhöht die Universitätsstadt Tübingen die Grund- und Gewerbesteuer rückwirkend zum 1. Januar 2025. Das hat der Gemeinderat beschlossen. Durch die Steuererhöhungen werden Mehreinnahmen von rund 7,6 Millionen Euro erzielt. Das Geld wird benötigt, um das Haushaltsloch zu stopfen, das sich aufgrund prognostizierter Einnahmerückgänge bei der Gewerbe- und Grundsteuer aufgetan hatte.
Die Höhe der Grund- und Gewerbesteuer – bestimmt durch den sogenannten Hebesatz – können die Kommunen im Land selbst festlegen. Grundstückseigentümer_innen und Gewerbetreibende in Tübingen müssen ab diesem Jahr mehr Steuern zahlen: Die Gewerbesteuer steigt von 390 auf 405 Prozent, die Grundsteuer B steigt von 270 auf 350 Prozent. Die Grundsteuer C, die in Tübingen seit diesem Jahr auf baureife, unbebaute Grundstücke erhoben wird, bleibt bei 540 Prozent.
„Dass die erneute Erhöhung der Grundsteuer innerhalb eines halben Jahres die Eigentümer_innen verärgert, kann ich verstehen. Doch angesichts der dramatischen Finanzlage der Kommunen in Deutschland – nicht nur in Tübingen – haben wir schlicht keine andere Wahl“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. Ohne die Steuererhöhungen werde keine Genehmigung des Haushalts erreicht. In der Folge dürfte die Stadt keine Kredite mehr aufnehmen und müsste sogar laufende Bauvorhaben stoppen.
Bereits im Januar 2025 hatte der Tübinger Gemeinderat ein umfangreiches Haushaltskonsolidierungskonzept mit Einsparungen in Höhe von 12,4 Millionen Euro in allen Bereichen beschlossen. Doch da sich die Prognosen bei den Steuereinnahmen seitdem massiv verschlechtert hatten, verweigerte das Regierungspräsidium Tübingen dem Haushalt die Genehmigung. Daraufhin verhängte OB Palmer eine Stellenbesetzungssperre, außerdem wurden alle nicht unbedingt notwendigen Ausgaben gestrichen.
Tübingen steht nun vor der Herausforderung, einen genehmigungsfähigen Haushalt für das Jahr 2025 zu verabschieden. Neben den Mehreinnahmen durch die jetzt beschlossenen Steuererhöhungen sind unter anderem weitere Einsparungen in Höhe von 8,8 Millionen Euro bei Bauprojekten und investiven Beschaffungen geplant. Den neuen Haushaltsplan soll der Gemeinderat am 24. Juli 2025 beschließen. Er sieht ein Defizit im Ergebnishaushalt von rund 24,5 Millionen Euro vor.
OB Palmer betont, dass Tübingen entgegen eines weitverbreiteten Eindrucks keineswegs die einzige Gemeinde ist, die eine Grundsteuererhöhung beschlossen hat. Nach einer aktuellen Analyse des Staatsanzeigers haben 339 von 1.100 Gemeinden in Baden-Württemberg schon zu Jahresbeginn die Grundsteuer wegen der akuten Finanznot der Kommunen erhöht. Dazu Palmer: „Es ist bedauerlich, dass wir die Grundsteuer nicht aufkommensneutral umstellen können, aber das gilt für ein Drittel der Gemeinden im Land. Und die meisten anderen werden schon nächstes Jahr mit Grundsteuererhöhungen folgen müssen. Wir ziehen also nur ein Jahr vor, was leider für fast alle Gemeinden unvermeidbar ist.“