Klagen zum Streitgespräch wurden abgewiesen
Pressemitteilung vom 03.09.2025
Zwei Personen hatten vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen Klage gegen die Universitätsstadt Tübingen und dem von ihr ausgerichteten Streitgespräch zwischen Boris Palmer und Markus Frohnmeier am 5. September eingereicht. Das Verwaltungsgericht hat im Eilverfahren beide Anträge abgelehnt.
„In einer Demokratie kann das Diskutieren nicht verboten sein. Es ist gut, dass das Verwaltungsgericht und zuvor das Regierungspräsidium Klarheit geschaffen haben. So kann die Veranstaltung Stand heute wie geplant stattfinden und alle wissen, dass damit Recht und Gesetz eingehalten werden“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer.