Bewerbung für den Jugendgemeinderat ist ab Samstag, 20. September, möglich
Pressemitteilung vom 19.09.2025
Wer die Interessen der Jugendlichen in der Kommunalpolitik vertreten möchte, kann sich ab Samstag, 20. September, als Kandidatin oder Kandidat für den Jugendgemeinderat bewerben. Bewerben dürfen sich alle Tübingerinnen und Tübinger zwischen zwölf und 18 Jahren, ebenso Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe, die eine weiterführende Schule in Tübingen besuchen – auch wenn sie außerhalb der Stadt wohnen. Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 13. Oktober, um 18 Uhr.
Alle Informationen zur Wahl sowie das Bewerbungsformular stehen ab Samstag, 20. September unter www.tuebingen.de/jgr-wahlen zur Verfügung. Die Wahl des Jugendgemeinderats findet vom 1. bis 4. Dezember 2025 an den Tübinger Schulen statt. Außerdem kann man am Montag, 8. Dezember 2025, im Rathaus wählen.
Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Tübinger Jugendlichen. Er besteht aus 20 Mitgliedern, die über ein Antrags-, Rede- und Anhörungsrecht in den Ausschüssen des Gemeinderats verfügen und einen eigenen Etat für Projekte verwalten können. Er wird alle zwei Jahre von den wahlberechtigten Jugendlichen neu gewählt.