Videoüberwachung am Busbahnhof: Stadt und Regierungspräsidium warten neue Rechtslage ab
Pressemitteilung vom 12.11.2025
Das Regierungspräsidium Tübingen hat eine Beschwerde zur geplanten Videoüberwachung am Tübinger Busbahnhof geprüft. Dabei ist es zu der Einschätzung gelangt, dass die von der Universitätsstadt Tübingen vorgelegten Daten derzeit nicht ausreichen, um eine entsprechende Maßnahme anzuordnen.
Die Stadtverwaltung hatte im vergangenen Jahr geprüft, ob und in welchem Umfang eine Videoüberwachung zur Verbesserung der Sicherheit am Busbahnhof eingeführt werden kann. Ziel der Maßnahme ist es, Straftaten zu verhindern oder leichter aufzuklären und damit insbesondere in den Abend- und Nachtstunden für mehr Sicherheit und ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.
Die Stadt nimmt die Einschätzung des Regierungspräsidiums zur Kenntnis, hält jedoch an ihrer Auffassung fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Busbahnhof vorliegen. Aus Sicht der Stadt belegen die dokumentierten Vorfälle und Erfahrungsberichte einen konkreten Handlungsbedarf.
Gleichzeitig kommt die Stadt der Bitte des Regierungspräsidiums nach, die Videoüberwachung vorerst nicht einzurichten. Hintergrund ist die laufende Novellierung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg, die voraussichtlich klarere und erleichterte rechtliche Voraussetzungen für den sogenannten „Videoschutz“ in den Kommunen schaffen wird.
Stadt und Regierungspräsidium sind daher übereingekommen, zunächst die Rechtskraft des neuen Polizeigesetzes abzuwarten und anschließend auf dieser Grundlage eine erneute Bewertung vorzunehmen.