Infoabend zur Übernachtungssteuer am 11. Dezember
Pressemitteilung vom 09.12.2025
Die Universitätsstadt Tübingen erhebt ab dem 1. Januar 2026 eine Übernachtungssteuer. Die Steuer wird zusätzlich zum Übernachtungspreis erhoben und direkt von der Unterkunft eingezogen. Wie hoch ist die Steuer? Wer muss die Übernachtungssteuer zahlen? Wie wird die Steuer entrichtet und wofür wird das Geld verwendet? Diese und weitere Fragen sind Thema bei einer Infoveranstaltung
am Donnerstag, 11. Dezember 2025, 17 Uhr,
im Technischen Rathaus, Brunnenstraße 3, Raum 4.01 im 4. Stock.
Dazu sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Da die Übernachtungssteuer auch von Privatpersonen gezahlt werden muss, wenn diese Räumlichkeiten zu Übernachtungszwecken vermieten, beantworten Mitarbeitende der Stadtverwaltung nach einem Infoblock insbesondere auch offene Fragen.
www.tuebingen.de/uebernachtungssteuer