Neuer Parkausweis für Gewerbetreibende, Vereine und Institutionen ab 1. Januar
Pressemitteilung vom 23.12.2025
Ab 1. Januar 2026 bietet die Universitätsstadt Tübingen Gewerbetreibenden, Vereinen und Institutionen die Möglichkeit, einen übertragbaren (kennzeichenungebundenen) Parkausweis für ein Parkraumgebiet in der Tarifzone 3 zu beantragen. Dieser Parkausweis richtet sich ausschließlich an Organisationen und dient der Erleichterung betrieblicher Abläufe. Die Beantragung erfolgt über ein Online-Formular, das unter www.tuebingen.de/parkausweis-gewerbetreibende abrufbar ist.
Antragsberechtigt sind Gewerbetreibende mit Sitz oder Tätigkeit im Stadtgebiet sowie Institutionen und Einrichtungen, beispielsweise eingetragene Vereine. Privatpersonen sind von der Antragstellung ausgeschlossen. Dem Antrag ist ein geeigneter Nachweis beizufügen, etwa ein aktueller Gewerbeauszug oder – bei Vereinen und Institutionen – ein Vereinsregisterauszug.
Der Parkausweis gilt ausschließlich für das im Antrag angegebene Gebiet und ist auf die Tarifzone 3 beschränkt. Er ist sechs Monate lang gültig und kostet 300 Euro pro Parkausweis. Jeder Parkausweis ist jeweils nur für ein einzelnes Fahrzeug gültig. Eine gleichzeitige Nutzung für mehrere Fahrzeuge ist nicht zulässig. Für weitere Fahrzeuge ist jeweils ein separater Antrag erforderlich.
Die Antragsfrist beträgt mindestens fünf Werktage. Nach erfolgreicher Bezahlung wird der Parkausweis postalisch zugesandt. Der Parkausweis darf erst ab dem aufgedruckten Gültigkeitsbeginn verwendet werden. Dieses kann aufgrund der Bearbeitungszeit und dem Postversand vom Antragsdatum abweichen.