Carsharing- und Einkaufsgutscheine für Tübinger Fahranfänger_innen
Pressemitteilung vom 26.06.2026
Die Universitätsstadt Tübingen macht Führerscheinneulingen Carsharing attraktiv: Mit dem Kooperationspartner teilAuto Neckar-Alb eG sparen Tübinger Fahranfänger_innen 50 Euro bei der Carsharing-Nutzung und haben zusätzlich die Möglichkeit, einen Einkaufsgutschein für den Tübinger Einzelhandel im Wert von 25 Euro zu erhalten.
Mit teilAuto Neckar-Alb eG hat sich längst ein verlässlicher Carsharing-Anbieter in Tübingen etabliert. Bei teilAuto kann man je nach Bedarf vom Kleinwagen bis zum Transporter aus über 200 Autos in Tübingen und verschiedenen Tarifmodellen wählen. Mittlerweile sind über 5.000 Tübinger_innen bei teilAuto angemeldet. Allein im vergangenen Jahr stieg die Zahl der Nutzer_innen um 14 Prozent.
„Gerade bei hohen und weiter steigenden Spritpreisen wird Carsharing für viele Menschen immer attraktiver. Wer sich ein Auto teilt, muss sich weder um Tankkosten noch um Wartung, Versicherung oder Reparaturen kümmern und bleibt trotzdem flexibel mobil“, sagt Bernd Schott, Leiter der städtischen Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz. Seit Jahrzehnten unterstützt die Universitätsstadt Tübingen die Verbreitung von Carsharing.
Tübinger Fahranfänger_innen, deren Führerschein nicht älter als drei Monate ist, erhalten ein Fahrguthaben im Wert von 25 Euro und sparen die Aufnahmegebühr in Höhe von 25 Euro für teilAuto. Dafür muss man lediglich eine Kopie des Führerscheins per E-Mail an die Stabsstelle Umwelt- und Klimaschutz (umwelt-klimaschutz@tuebingen.de) schicken. Anschließend bekommt man den Gutscheincode per E-Mail zugesandt.
Wer innerhalb von drei Monaten bei teilAuto Fahrten im Wert von 50 Euro nutzt, erhält zusätzlich einen Einkaufsgutschein für den Tübinger Einzelhandel im Wert von 25 Euro; denn auch der Einkauf vor Ort trägt zu kurzen Wegen und damit zu einer nachhaltigen Mobilität bei. Zudem lässt er sich gut mit einer Radfahrt oder einem kurzen Spaziergang verbinden.
Die Carsharing-Gutscheincodes können Fahranfänger_innen bis zum 31. Dezember 2026 aktivieren. Die Frist bezieht sich ausschließlich auf die Aktivierung des Gutscheincodes über www.teilauto-neckar-alb.de. Das Abrufen beziehungsweise Nutzen der Guthaben ist auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin möglich. Die Gutschein-Aktion für Fahranfänger_innen geht in diesem Jahr in die dritte Runde.