Nach Entscheidung zur Grundsteuersatzung: Stadt empfiehlt Rücknahme der Widersprüche
Pressemitteilung vom 13.07.2026
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat die Wirksamkeit der Tübinger Grundsteuerhebesatzsatzung bestätigt. Deshalb empfiehlt die Stadtverwaltung allen Eigentümerinnen und Eigentümern, die Widerspruch gegen ihren Grundsteuerbescheid eingelegt haben, diesen zurückzunehmen. Damit lassen sich unnötige Kosten vermeiden. Für die Rücknahme genügt ein formloses Schreiben mit Bezug auf das jeweilige Buchungszeichen.
Eine Wohnungseigentümerin hatte die Satzung der Universitätsstadt Tübingen gerichtlich überprüfen lassen. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Gerichts lagen keine Fehler bei der Bekanntmachung der Satzung im Internet vor: Die qualifizierte elektronische Signatur muss nicht der Oberbürgermeister selbst vornehmen. Eine Revision wurde nicht zugelassen.