Gemeinderat soll nach der Sommerpause erneut über den Windpark Rammert entscheiden
Pressemitteilung vom 15.07.2026
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Tübingen hat sich in seiner Sitzung am gestrigen Dienstagabend mit den Auswirkungen der derzeit unsicheren Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien befasst. Aufgrund der ausstehenden Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und der damit verbundenen Unsicherheit über die künftigen Ausschreibungsbedingungen werden die Stadtwerke eine Reihe von Projekten zunächst zurückstellen und keine weiteren Planungsschritte finanzieren.
Gleichzeitig sollen diejenigen Vorhaben weiterbearbeitet werden, die bei einer Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen die größten Realisierungschancen bieten. Zu dieser Auswahl zählt auch der geplante Windpark Rammert. Aufgrund seiner Größe und der vergleichsweise günstigen Erschließungsbedingungen gehört das Projekt nach Einschätzung der Stadtwerke zu den wirtschaftlich aussichtsreicheren Vorhaben im eigenen Projektportfolio und schneidet auch im Vergleich mit anderen Windparkprojekten in Süddeutschland günstig ab.
Vor dem Hintergrund der veränderten Rahmenbedingungen und auf Wunsch mehrerer Fraktionen des Gemeinderats wird die Stadtverwaltung das Projekt erneut dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause soll grundsätzlich darüber abgestimmt werden, ob der Windpark Rammert unter den derzeit bekannten rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterverfolgt werden soll.
„Die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien haben sich in den vergangenen Monaten deutlich verändert. Deshalb ist es richtig, dass der Gemeinderat seine Entscheidung auf Grundlage der aktuellen Situation noch einmal bewusst trifft“, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer. „Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung ist wichtig, dass die Entscheidung transparent vorbereitet wird und für die Bürgerschaft nachvollziehbar ist.“
Vor der Beratung im Gemeinderat wird die Stadt erneut Möglichkeiten zur Information, Diskussion und Beteiligung anbieten. Damit soll transparent gemacht werden, auf welcher Grundlage der Gemeinderat seine Entscheidung trifft. Zugleich soll die erneute Befassung deutlich machen, dass die politischen Weichen für das Projekt unter den heutigen Rahmenbedingungen bewusst neu gestellt werden.
Bereits mit dem Klimaschutzprogramm 2020 hatte der Gemeinderat den Rammert als eine von drei möglichen Flächen für Windenergieanlagen benannt. Das Programm sah als Zielgröße den Bau von bis zu zehn Windenergieanlagen auf Tübinger Gemarkung vor. Diese Grundsatzentscheidung ist weiterhin gültig. Gleichwohl haben sich die wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen seitdem erheblich verändert. Mit der erneuten Beschlussfassung soll deshalb eine aktuelle demokratische Legitimation für das weitere Vorgehen geschaffen werden und zugleich dem Eindruck entgegengewirkt werden, frühere Grundsatzbeschlüsse könnten die heutige Entscheidung bereits vorwegnehmen oder seien angesichts der veränderten Rahmenbedingungen nicht mehr ausreichend tragfähig.