Tübinger Altstadt weiterentwickeln – Antrag auf Städtebauförderung geplant
Pressemitteilung vom 18.09.2026
Wie kann die Tübinger Altstadt ihren historischen Charakter bewahren und gleichzeitig fit für die Zukunft werden? Mit dieser Frage hat sich die Universitätsstadt Tübingen in den vergangenen Jahren intensiv beschäftigt. Nun liegt auch der Abschlussbericht der sogenannten „Vorbereitenden Untersuchung Altstadt“ vor. Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, auf dieser Grundlage einen Antrag auf Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ zu stellen. Ziel ist es, finanzielle Unterstützung für private und öffentliche Maßnahmen zu erhalten.
„Mit dem Ergebnis der Vorbereitenden Untersuchung haben wir nun eine noch mal vertiefte Faktenlage. Auf dieser Grundlage können wir die Maßnahmen konkret planen. Der erste wichtige Schritt ist jetzt der Antrag auf Städtebauförderung“, sagt Barbara Landwehr, Leiterin des Fachbereichs Planen Entwickeln Liegenschaften.
Die Vorbereitende Untersuchung baut auf der 2025 beschlossenen Rahmenplanung Altstadt auf. Sie hat für einen zentralen Bereich die ermittelten Handlungsfelder vertiefend untersucht und insbesondere den Gebäudebestand, den öffentlichen Raum sowie funktionale, energetische und klimatische Aspekte betrachtet. Die Untersuchung zeigt verschiedene städtebauliche Missstände auf, die in den kommenden zehn Jahren behoben werden sollen.
Ziel ist es, die besonderen Qualitäten der historischen Altstadt zu erhalten und sie zugleich an die Anforderungen der kommenden Jahrzehnte anzupassen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Modernisierung des Gebäudebestands, die Stärkung der Wohn- und Erdgeschossfunktion, Klimaschutz und Klimaanpassung, die Verbesserung der Aufenthaltsqualität der öffentlichen Räume sowie des Grüns in der Altstadt.
Historische Bausubstanz erhalten und das Wohnen in den Blick nehmen
Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf dem historischen Gebäudebestand. Viele Gebäude weisen Modernisierungs- und Sanierungsbedarf auf. Gleichzeitig bestehen hohe Anforderungen an den Erhalt des historischen Stadtbildes und der denkmalgeschützten Bausubstanz.
Mit einer möglichen Städtebauförderung sollen private Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Modernisierung ihrer Gebäude unterstützt werden. Ziel ist es, den Sanierungsstau abzubauen und die historische Bausubstanz langfristig zu sichern. Wohnraum soll erhalten und weiterentwickelt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf familiengerechtem und bezahlbarem Wohnraum.
Mehr Qualität im öffentlichen Raum und in den Erdgeschossen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Straßen, Plätzen und Grünflächen der Altstadt. Vorgesehen sind unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Erholungsqualität, zur Barrierefreiheit, zur Begrünung und Entsiegelung sowie zur Klimaanpassung. Besondere Bedeutung haben dabei die Schmiedtorstraße, der Marktplatz, der Haagtorplatz und Grünprojekte. Dazu gehören der „Hortus Medicus“ – der einstige botanische Garten hinter der Alten Aula – und ein grüner Platz an der Johanniskirche.
Auch die Erdgeschosszonen sollen gestärkt und die Mischung aus Handel, Gastronomie, Dienstleistungen und öffentlicher Nutzungen erhalten und weiterentwickelt werden.
Rund 13,5 Millionen Euro für mögliche Maßnahmen
Die Vorbereitende Untersuchung enthält eine Maßnahmenliste und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht. Das derzeit angenommene Gesamtvolumen der möglichen Maßnahmen liegt bei knapp 13,5 Millionen Euro über einen Zeitraum von rund zehn Jahren. Rund fünf Millionen Euro könnten davon als Förderung aus der Städtebauförderung kommen.
Die Maßnahmenliste stellt einen langfristigen Entwicklungsrahmen dar. Nicht alle Maßnahmen können gleichzeitig umgesetzt werden. Die konkrete Reihenfolge und Umsetzung hängen von den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen sowie von weiteren städtischen Planungen und Bauvorhaben ab. Die Umsetzung soll zudem eng mit dem Fernwärmeausbau der Stadtwerke Tübingen koordiniert werden.
Förderantrag im November
Die Stadtverwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, zum 2. November 2026 einen Antrag auf Aufnahme in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren“ zu stellen. Über eine mögliche Aufnahme entscheidet das Land voraussichtlich im Frühjahr 2027. Eine förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Altstadt“ soll nach einem positiven Förderbescheid erfolgen. Hierüber hat dann der Gemeinderat zu entscheiden.
Weitere Informationen
www.tuebingen.de/ratsdokumente/vorlage/189/2026