Tübingen erfüllt Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung – Übergangslösung für Hagelloch
Pressemitteilung vom 02.10.2026
Zum Schuljahr 2026/2027 ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter schrittweise in Kraft getreten. Diese Vorgaben erfüllt die Universitätsstadt Tübingen schon seit über zehn Jahren: Das Tübinger Ganztagsschulkonzept sieht die entsprechenden Betreuungszeiten, die teilweise sogar über die Zeiten des Rechtsanspruchs hinausgehen, bereits seit 2015 vor. Voraussetzung ist, dass pro Standort mindestens fünf Kinder für die Betreuung angemeldet sind. Einzige Ausnahme war bislang Hagelloch. Für diese Familien gibt es jetzt eine Übergangslösung, bis auch in Hagelloch eine Ganztagsgrundschule eingerichtet ist.
Die Grundschule Hagelloch ist die letzte Tübinger Grundschule, die bislang kein Ganztagsschulangebot hat. Sie soll zum Schuljahr 2027/2028 in eine Ganztagsgrundschule in Wahlform mit drei Tagen zu jeweils sieben Stunden umgewandelt werden. Nachdem sich die Schulkonferenz mehrheitlich dafür ausgesprochen hatte, wird die Stadtverwaltung den entsprechenden Antrag auf Beschluss des Gemeinderats beim Staatlichen Schulamt Tübingen stellen.
Bis zur Umstellung sollen Familien in Hagelloch nicht stärker belastet werden als Eltern an anderen Tübinger Grundschulen. Deshalb verzichtet die Stadt im Schuljahr 2026/2027 auf Betreuungsentgelte für die Zeit zwischen Unterrichtsende und 15.30 Uhr. Damit bleibt die Nachmittagsbetreuung in Hagelloch zunächst kostenfrei. Ab dem Schuljahr 2027/2028 ist die Nachmittagsbetreuung auch in Hagelloch an mindestens drei Tagen kostenfrei, wenn das Kind die Ganztagsschule besucht.
In Tübingen ist die Ganztagsquote bei den Grundschulkindern von rund 73 Prozent im Schuljahr 2025/2026 auf 75 Prozent im Schuljahr 2026/2027 gestiegen. Besonders deutlich gewachsen ist die Nachfrage nach Ferienbetreuung: Aktuell liegen 1.256 Anmeldungen für das laufende Schuljahr vor, das sind rund 28 Prozent mehr als im Vorjahr.