Bewohnerparkausweise müssen nicht mehr ausgelegt werden
Pressemitteilung vom 09.10.2026
Die Universitätsstadt Tübingen hat die Bewohnerparkausweise digitalisiert: Sie sind für den Kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienst ab sofort digital abrufbar. So lässt sich bei Kontrollen allein anhand des Kennzeichens prüfen, ob für das Fahrzeug ein gültiger Bewohnerparkausweis vorliegt. Deshalb ist es nicht mehr notwendig, den Ausweis auszudrucken und hinter der Windschutzscheibe auszulegen. Eine Ausnahme gibt es bei wechselnden oder ausländischen Kennzeichen sowie bei Carsharing: In diesen Fällen muss der Parkausweis weiterhin ausgedruckt und gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.
Mit der Umstellung auf digitale Bewohnerparkausweise und digitale Kontrollen entfallen Papier und Druck. Dadurch verringert sich der Aufwand für die Stadtverwaltung sowie für die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem wird Missbrauch vermieden.
Zugleich wurden die Parkmöglichkeiten für Inhaber_innen von Bewohnerparkausweise erweitert: Die Ausweise gelten nun – je nach Parkgebiet – auch in bestimmten angrenzenden Parkgebieten. Welche zusätzlichen Gebiete genutzt werden dürfen, ist auf dem jeweiligen Ausweis vermerkt.