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Anbringen von Straßenüberspannungen im öffentlichen Raum

Der öffentliche Raum, in dem für Veranstaltungen geworben werden kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bei der Plakatierung bestimmte Spielregeln eingehalten werden.

Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können an folgenden Standorten Straßenüberspannungen mit einer Größe von maximal 0,90 m x 6 m aufgestellt werden:

  • B 27 stadteinwärts (Richtung Hechingen)
  • B 27 stadtauswärts (Richtung Stuttgart)
  • Blaue Brücke
  • Schmiedtorstraße
  • Schnarrenberg

An jedem dieser Standorte sind höchstens zwei Straßenüberspannungen für die Dauer von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung im Stadtgebiet Tübingen statt, kann die Anzahl der Werbemöglichkeiten mit Straßenüberspannungen auf zwei Stück je Veranstaltung beschränkt werden. Die Vergabe der Standorte steht im Ermessen der Verwaltung.

Außer an Straßenüberspannungen können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Litfaßsäulen und Anschlagstafeln anbringen.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Maida Huskic
Telefon 07071 204-1799
E-Mail maida.huskic@tuebingen.de
N.N.
Telefon 07071 204-2537
E-Mail gewerbe@tuebingen.de