Anbringen von Straßenüberspannungen im öffentlichen Raum
Der öffentliche Raum, in dem für Veranstaltungen geworben werden kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bei der Plakatierung bestimmte Spielregeln eingehalten werden.
Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können an folgenden Standorten Straßenüberspannungen mit einer Größe von maximal 0,90 m x 6 m aufgestellt werden:
- B 27 stadteinwärts (Richtung Hechingen)
- B 27 stadtauswärts (Richtung Stuttgart)
- Blaue Brücke
- Schmiedtorstraße
- Schnarrenberg
An jedem dieser Standorte sind höchstens zwei Straßenüberspannungen für die Dauer von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung im Stadtgebiet Tübingen statt, kann die Anzahl der Werbemöglichkeiten mit Straßenüberspannungen auf zwei Stück je Veranstaltung beschränkt werden. Die Vergabe der Standorte steht im Ermessen der Verwaltung.
Außer an Straßenüberspannungen können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Litfaßsäulen und Anschlagstafeln anbringen.
Formulare und Merkblätter:
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Antrag Sondernutzungserlaubnis Plakatierung
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
tuebingen.de