Aufbau von Informationsständen im öffentlichen Raum
Öffentlicher Raum ist nur begrenzt verfügbar. Deshalb gelten auch für den Aufbau von Informationsständen bestimmte Regeln. Eine Erlaubnis für den Aufbau von Informationsständen erhalten nur Parteien, politische Gruppierungen, Bürgerinitiativen und gemeinnützige Vereine und Organisationen. An den Informationsständen darf keine Mitgliederwerbung vorgenommen werden.
Informationsstände mit einer Größe von maximal drei mal sechs Metern können an folgenden Standorten aufgestellt werden:
- Holzmarkt Georgsbrunnen
- Holzmarkt Mauer
- Marktplatz „Lamm“
- Kirchgasse (Pro Optik)
- Neckargasse / Clinicumsgasse
- Krumme Brücke
- Kornhaus / Stadtmuseum
- Nonnenhaus
- Nische beim Osiander
- Schulberg
- Karlstr. / Europastr.
Informationsstände mit einer Größe von maximal ein mal zwei Metern können am folgenden Standort aufgestellt werden:
- Neckarbrücke / Abgang Platanenallee
Ablauf:
Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand richten Sie bitte an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand
- Satzung über die Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
- Richtlinien über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:
Zentraler Kontakt
E-Mail
gewerbe
tuebingen.de
tuebingen.de