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Aufbau von Informationsständen im öffentlichen Raum

Öffentlicher Raum ist nur begrenzt verfügbar. Deshalb gelten auch für den Aufbau von Informationsständen bestimmte Regeln. Eine Erlaubnis für den Aufbau von Informationsständen erhalten nur Parteien, politische Gruppierungen, Bürgerinitiativen und gemeinnützige Vereine und Organisationen. An den Informationsständen darf keine Mitgliederwerbung vorgenommen werden.

Informationsstände mit einer Größe von maximal drei mal sechs Metern können an folgenden Standorten aufgestellt werden:

  • Holzmarkt Georgsbrunnen
  • Holzmarkt Mauer
  • Marktplatz „Lamm“
  • Kirchgasse (Pro Optik)
  • Neckargasse / Clinicumsgasse
  • Krumme Brücke
  • Kornhaus / Stadtmuseum
  • Nonnenhaus
  • Nische beim Osiander
  • Schulberg
  • Karlstr. / Europastr.

Informationsstände mit einer Größe von maximal ein mal zwei Metern können am folgenden Standort aufgestellt werden:

  • Neckarbrücke / Abgang Platanenallee

Ablauf:

Den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für einen Informationsstand richten Sie bitte an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Maida Huskic
Telefon 07071 204-1799
E-Mail maida.huskic@tuebingen.de
Patrick Friesch
Telefon 07071 204-2537
E-Mail patrick.friesch@tuebingen.de