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Bauvorbescheid – Bauvoranfrage beantragen

Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Hierzu haben Sie die Möglichkeit, beim Fachbereich Baurecht einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) zu beantragen.

Diese Möglichkeit haben Sie

  • vor Erwerb eines Grundstücks,
  • bei genehmigungspflichtigen oder
  • bei verfahrensfreien Bauvorhaben

Die Antwort der Baurechtsbehörde ist rechtsverbindlich.

Ist für ein verfahrensfreies Bauvorhaben eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung
von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Hierfür ist ebenfalls das Bauvorbescheidsverfahren zu wählen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Abweichung, Ausnahme und Befreiung“

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten
Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine
Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten
verliert er seine Bindungswirkung.

Unterlagen:

Informationen über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in folgendem Merkblatt: "Merkblatt Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen mit Checkliste Antragsunterlagen".

NEU: Einreichen des Digitalen Antrags

Gem. § 53 Abs. 2 LBO sind der Antrag und die Bauvorlagen in Textform nach § 126b BGB einzureichen. Neue Anträge werden ab dem 01.01.2024 ausschließlich digital bearbeitet. Der Bauvorbescheid wird ebenfalls digital erteilt.

Für Sie bedeutet dies, dass Sie keine Unterlagen in Papierform mehr einreichen müssen.

Bitte senden Sie uns Ihren digitalen Antrag auf Bauvorbescheid inkl. aller Bauvorlagen unter Nennung des Baugrundstücks (Adresse und Flurstücksnummer mit Gemarkung) an baurecht.antrag@tuebingen.de.
Die nachfolgende „Handreichung zur Vorlage der digitalen Bauvorlagen“ ist hierbei zwingend zu beachten. 

Bitte geben Sie unbedingt alle relevanten E-Mail-Adressen zur elektronischen Kommunikation an (insb. Entwurfsverfasser und Antragsteller).

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • wenn mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden: 
    1 von Tausend der Baukosten, mindestens 150 Euro
  • in den übrigen Fällen:
    150 bis 5.000 Euro
  • Für die Erhebung von Angrenzer- bzw. Nachbardaten fallen Gebühren i.H.v. 20 Euro je Angrenzer bzw. Nachbar an.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Svenja Saile
Telefon 07071 204-2283
E-Mail svenja.saile@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Fabian Haug
Telefon 07071 204-2570
E-Mail fabian.haug@tuebingen.de
Zuständigkeit: Neue Anträge
Angelika Amann
Telefon 07071 204-2396
E-Mail angelika.amann@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Sigrun Riegger
Telefon 07071 204-2399
E-Mail sigrun.riegger@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Julia Bölzle
Telefon 07071 204-2564
E-Mail julia.boelzle@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Nord
Cornelia Horrer
Telefon 07071 204-2458
E-Mail cornelia.horrer@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd
Annett Kamenik
Telefon 07071 204-2723
E-Mail annett.kamenik@tuebingen.de
Zuständigkeit: Laufendes Verfahren, Bezirk Süd