Bauvorbescheid – Bauvoranfrage beantragen
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst beim Fachbereich Baurecht einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Diese Möglichkeit haben Sie
- vor Erwerb eines Grundstücks,
- bei genehmigungspflichtigen oder
- bei verfahrensfreien Bauvorhaben
Die Antwort der Baurechtsbehörde ist rechtsverbindlich.
Ist für ein verfahrensfreies Bauvorhaben eine Ausnahme, Abweichung oder Befreiung
von öffentlich-rechtlichen Vorschriften erforderlich, ist ein gesonderter Antrag erforderlich. Hierfür ist ebenfalls das Bauvorbescheidsverfahren zu wählen. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter „Abweichung, Ausnahme und Befreiung“
Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben sollten
Sie vor Ablauf dieser Frist die Baugenehmigung beantragen. Sie können auch eine
Verlängerung des Bauvorbescheids um bis zu drei Jahre beantragen. Ansonsten
verliert er seine Bindungswirkung.
Unterlagen:
Informationen über die einzureichenden Unterlagen erhalten Sie in folgendem Merkblatt: "Merkblatt Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen mit Checkliste Antragsunterlagen".
Die erforderlichen Unterlagen sind in 5-facher Fertigung beim Fachbereich Baurecht einzureichen.
Formulare und Merkblätter:
- Antrag auf Baugenehmigung/Bauvorbescheid
- Merkblatt Bauvorbescheid - Bauvoranfrage beantragen mit Checkliste Antragsunterlagen
Kosten:
- wenn mit der Prüfung von Bauzeichnungen verbunden:
1 von Tausend der Baukosten, mindestens 150 Euro - in den übrigen Fällen:
150 bis 5.000 Euro - Sofern die Erhebung von Angrenzer- bzw. Nachbardaten erforderlich wird und diese nicht schon durch den Lageplanfertiger ermittelt wurden, fallen Gebühren i.H.v. 20 Euro je Angrenzer bzw. Nachbar an.
Rechtsgrundlage:
- § 57 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid)
- § 50 Abs. 5 Landesbauordnung (LBO) (Bauvorbescheid für verfahrensfreie Vorhaben)
- § 15 Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO) (Bauvorlagen für den Bauvorbescheid)
Zuständig:
Ihre Ansprechpersonen:





