Bewohnerparkausweis beantragen
Die Parkplätze im Kern des Tübinger Stadtgebiets sind flächendeckend bewirtschaftet. Durch eine Bewohnerparkregelung wird der vorhandene Parkraum in bestimmten Gebieten neu verteilt. Dabei sollen Anwohnerinnen und Anwohner vorrangig berücksichtigt werden. Auch ist gebührenpflichtiges Kurzparken und Lieferverkehr möglich. Gebührenpflichtige Tagesparkplätze werden angeboten, Dauerparken ist jedoch nicht möglich.
Voraussetzung:
Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat, wer in dem jeweiligen bewirtschafteten Parkgebiet meldebehördlich mit Hauptwohnung registriert ist. Das Kraftfahrzeug muss auf diese Person als Halter zugelassen sein oder von ihr nachweislich dauerhaft genutzt werden. Jede berechtigte Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Mitglieder einer Car-Sharing-Organisation sind ebenfalls antragsberechtigt. Dabei muss von außen deutlich erkennbar sein, dass das Fahrzeug zu dieser Organisation gehört.
Ablauf:
Der Antrag auf einen Bewohnerparkausweis kann persönlich oder schriftlich gestellt werden. Bei persönlicher Antragstellung wird der Antrag sofort bearbeitet. Wird der Antrag schriftlich gestellt, wird der Bewohnerparkausweis bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen zugesandt.
Unterlagen:
- Antrag auf Sonderparkberechtigung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Fahrzeugschein
- Personalausweis/Reisepass (Kopie)
- bei Überlassung innerhalb der Familie (Eltern und Geschwister): Überlassungserklärung, siehe Formular „Nachweis für die Überlassung eines Kraftfahrzeuges“
- bei Überlassung außerhalb der Familie: Erklärung der Überlassung und Fahrtenbuch oder Nachweise über gemeinsame Aufbringung der Kosten (beispielsweise Kaufvertrag), siehe Formular „Nachweis für die Überlassung eines Kraftfahrzeuges“
- Nachweis über den Anspruch des Bezuges der KreisBonusCard
- als Mitglied einer Car-Sharing-Organisation: Vertrag zwischen der Car-Sharing-Organisation und der antragstellenden Person; das Fahrzeug muss von außen deutlich erkennbar der Car-Sharing-Organisation zuordenbar sein.
Formulare und Merkblätter:
- SEPA-Basis-Lastschriftmandat
- Antrag auf eine Sonderparkberechtigung
- Nachweis für die Überlassung eines Kraftfahrzeuges
- Übersichtskarte Bewohnerparkgebiete
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß Datenschutz-Grundverordnung
Kosten:
- Die jährliche Gebühr für einen Bewohnerparkausweis beträgt 120 Euro.
- Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht von über 1.800 kg oder für Fahrzeige mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht über 2.000 kg wird die jährliche Gebühr auf jeweils 180 Euro erhöht.
- Bei Personen, die eine KreisBonusCard haben, werden die Gebühren nach Vorlage der KreisBonusCard um 50 Prozent ermäßigt für die Dauer deren Gültigkeit.
Sonstiges:
Bei Änderung des KFZ-Kennzeichens müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:
- bisheriger Bewohnerparkausweis
- KFZ-Zulassung des neuen Fahrzeuges
- Personalausweis/Reisepass (Kopie) des/der Bewohnerparkausweisinhabers/in
Es fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5 Euro an (ab 1. Januar 2022: 10 Euro).
Rechtsgrundlage:
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung
Zuständig:
- Bürgerbüro Stadtmitte Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Lustnau Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung - Bürgerbüro Derendingen Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihren persönlichen Besuch:
Online-Terminvereinbarung