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Drehgenehmigung

Wenn Sie auf öffentlicher Fläche drehen möchten, müssen Sie auf Folgendes achten:

  • Es dürfen keine Personen gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt werden.
  • Es darf kein Geschäftsbetrieb gestört werden.
  • Der Verkehr darf nicht gestört oder beeinträchtigt werden.

Ablauf:

Vor den Fotoshooting- oder Dreharbeiten sind die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe (E-Mail ordnung@tuebingen.de) und das Polizeirevier Tübingen (E-Mail tuebingen.prev@polizei.bwl.de) zu informieren. Bitte geben Sie dabei den geplanten Zeitraum, den Ort und den Zweck der Aufnahmen an.

Bei Dreharbeiten auf privater Fläche benötigen Sie die Erlaubnis des Grundstückseigentümers.

Drohnenaufnahmen (Aufstiegserlaubnis)

Je nach Gewicht der Drohne und Drehort sind entsprechende Vorschriften zu beachten und einzuhalten, u.a. §§ 21 a 21 b und 21 c LuftVO. Hier ist geregelt, was erlaubnisfrei oder erlaubnispflichtig oder gar verboten in Bezug auf Drohnen ist (Betriebskategorie „offen“, „speziell“ und „zulassungspflichtig). Weitere Informationen: https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/verkehr/luft/seiten/drohnen

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Landesluftfahrtbehörde:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 46.2
Luftverkehr und Luftsicherheit
E-Mail bn@rps.bwl.de

Wenn Sie eine Drohne von öffentlicher Fläche aus aufsteigen lassen wollen, benötigen Sie eine Aufstiegserlaubnis der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe. Schreiben Sie dafür eine E-Mail mit allen Angaben an ordnung@tuebingen.de.

Soll die Drohne auf einer privaten Fläche starten bzw. dort Aufnahmen gemacht werden, benötigen Sie das Einverständnis des Grundstückseigentümers.

Vor dem Drohnenstart muss außerdem das Polizeirevier Tübingen (E-Mail tuebingen.prev@polizei.bwl.de) informiert werden.

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Regina Schönberg
Telefon 07071 204-2634
E-Mail regina.schoenberg@tuebingen.de