Direkt zum Inhalt

Eheurkunde

Die Eheurkunde wird aus dem Eheregister ausgestellt, beweist die Eheschließung der beiden Ehegatten und enthält den Nachweis über eine eventuell neu gewählte Namensführung. Ist die Ehe aufgelöst, so werden am Schluss der Eheurkunde Anlass und Zeitpunkt der Auflösung angegeben.

Besteht später (nach der Eheschließung) Bedarf an weiteren Eheurkunden (beispielsweise in Rentenangelegenheiten), können diese jederzeit noch beantragt werden.

Hinweis: Gebührenpflichtige Eheurkunden werden auf Antrag im Zusammenhang mit der standesamtlichen Trauung ausgestellt. Der Ehegatte, dessen Name sich geändert hat, erhält eine Bescheinigung über die Namensänderung, die gebührenfrei ist.

Beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
Der beglaubigte Ausdruck aus dem Eheregister enthält außer den ursprünglichen Einträgen des Eheregisters (wie Eheschließung der beiden Ehegatten und Namensführung bei der Eheschließung) auch spätere Änderungen wie etwa die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod.

Internationale/mehrsprachige Eheurkunde
Eine Internationale Eheurkunde ist eine mehrsprachige Eheurkunde, so dass für die Verwendung im Ausland keine Übersetzung benötigt wird. Sie gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/ Zivilstandsregistern angeschlossen haben.

Voraussetzung:

Weil Personenstandsurkunden personenbezogene Daten enthalten, unterliegt ihre Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Antragsberechtigt sind folgende Personen, wenn sie über 16 Jahre alt sind:

  • Personen, auf die sich der Registereintrag bezieht
  • Ehegatten
  • Vorfahren und Abkömmlinge
  • Sonstige Personen, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (beispielsweise Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel)

Ablauf:

Sie können die Urkunde(n) durch persönliche Vorsprache beantragen und persönlich abholen. Sie können die Urkunden auch telefonisch oder schriftlich (per Fax) sowie per E-Mail bestellen. Zugesandt werden die Urkunde(n) mit einer Rechnung über die zu überweisenden Gebühren.

Werden die Urkunden nicht von der berechtigten Person, sondern einem Vertreter beantragt beziehungsweise abgeholt, muss dieser eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Unterlagen:

  • Bei persönlichem Erscheinen: Personalausweis/ Reisepass
  • Bei einer Vertretung: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, auf die sich der Eintrag bezieht, und Ausweis des Bevollmächtigten
  • Gegebenenfalls: Nachweis des rechtlichen Interesses

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Die Eheregister werden 80 Jahre ab Eheschließung geführt. In diesem Zeitraum können Personenstandsurkunden ausgestellt werden. Danach werden die Personenstandsregister an die jeweils zuständigen Archive (in Tübingen an das Stadtarchiv) abgegeben. Ab diesem Zeitpunkt können Auskünfte nur noch nach archivrechtlichen Vorschriften erteilt werden. 

Kosten:

  • Eheurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister: je 20 Euro
  • Internationale/mehrsprachige Urkunde (Auszug aus dem Heiratseintrag): je 20Euro

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Das Standesamt der Eheschließung

Ihre Ansprechpersonen:

Ingeborg Helle
Telefon 07071 204-1393
E-Mail heiraten@tuebingen.de
Tabea Kalnik
Telefon 07071 204-1334
E-Mail heiraten@tuebingen.de
Iwona Zecca
Telefon 07071 204-1461
E-Mail standesamt@tuebingen.de