Erstattung von Ordnungswidrigkeitenanzeigen
Anzeigen werden nur bearbeitet, wenn sie über das Onlineformular eingereicht werden. Meldungen von anderen Portalen können nicht berücksichtigt werden, da sie technisch nicht automatisch in das Fachverfahren übernommen werden können. Über das Onlineformular können ausschließlich Halt- und Parkverstöße angezeigt werden. Verstöße im fließenden Verkehr sind ausgeschlossen.
Voraussetzung:
Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und ladungsfähige Anschrift
- E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen
- Angaben zum Tatort, Datum und Uhrzeit
- Beweisfotos
- Angabe des Regelverstoßes (z.B. Verkehrszeichen, Markierung)
Auf dem Beweisfoto muss das Kfz-Kennzeichen und das Verkehrszeichen bzw. die Markierung erkennbar sein.
