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Gewerbe – Abmeldung

Geben Sie den Betrieb Ihres Gewerbes auf, müssen Sie Ihr Gewerbe abmelden. Das Gleiche gilt, wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen. Sie müssen Ihr Gewerbe dann bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe abmelden und bei Fortführung am neuen Standort wieder anmelden.

Hinweis: Falls Sie Ihren Gewerbestandort innerhalb von Tübingen verlegen, ist eine Gewerbeummeldung erforderlich.

Anzeigepflichtig für die Abmeldung sind bei Einzelgewerben der Einzelgewerbetreibende, bei Personengesellschaften (beispielsweise OHG, KG, BGB-Gesellschaft) alle geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter und bei Kapitalgesellschaften (beispielsweise GmbH, AG) der gesetzliche Vertreter.

Ablauf:

Die Abmeldung Ihres Gewerbes müssen Sie schriftlich bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe. Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Für die Gewerbeabmeldung verwenden Sie das unten aufgeführte Formular "Gewerbe-Abmeldung". Wenn die Abmeldung nicht durch den Gewerbetreibenden oder einen gesetzlichen Vertreter vorgenommen wird, benötigt die mit der Abmeldung beauftragte Person eine schriftliche Vollmacht.

Erfolgt Ihre Gewerbeabmeldung schriftlich, erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeabmeldung mit der Gebührenrechnung zugeschickt. Bei persönlicher Antragstellung erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Abmeldung ausgehändigt.

Die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe leitet die Anzeige der Gewerbeabmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.

Steht die Aufgabe des Betriebs eindeutig fest und ist die Abmeldung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums erfolgt, wird die Abmeldung von Amts wegen vorgenommen.

Unterlagen:

  • Ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • Handelsregisterauszug (Genossenschaftsregisterauszug, Vereinsregisterauszug), soweit Ihre Firma im Handelsregister (Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eingetragen ist

In manchen Fällen kann darüber hinaus die Vorlage weiterer Unterlagen beziehungsweise Nachweise erforderlich sein – dies ist im Einzelfall mit der zuständigen Stelle abzuklären.

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Die Anzeige Ihrer Gewerbeabmeldung ist zum Zeitpunkt der Betriebsverlegung beziehungsweise Betriebsauflösung fällig. Wird eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, muss mit einer Geldbuße gerechnet werden.

Kosten:

16,50 Euro

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Fee Kapusta
Telefon 07071 204-1799
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Elisa Schmidt
Telefon 07071 204-2537
E-Mail gewerbe@tuebingen.de